Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0637/2023/1  

 
 
Betreff: Entscheidung zum Standort Grundschule Keune und Hort "Pfiffikus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2023 
29. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2023 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Areal Grundschulstandort
Anlage 2 Kennzeichnung Landschaftsschutzgebiet
Anlage 3 GS Keune Gegenüberstellung
Anlage 4 Zeit, Maßnahmen und Finanzierungsplan
Anlage 5 Erforderlicher Umfang der Instandsetzungsmaßnahmen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt für die nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune das Areal neben der Triebeler Straße 200, auf dem Grundstück Gemarkung Forst, Flur 33, Flurstück 778/5 (Anlage 1 und 3).

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt an diesem Standort

 

a)      den Neubau einer mindestens 1,5-zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung vom Räumen für Ganztagsangebote/Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Raumprogrammes.

b)      die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen.

c)      die Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück.

d)      die ndigung des bestehenden Pachtvertrages r das Gelände Gärtnerei.

e)      den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alle möglichen relevanten Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. Fördermittel, Kreditermächtigungen) auszuschöpfen um die Gesamtfinanzierung zu sichern. In der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024 ist die Gesamtmaßnahme aufzunehmen. Der Zeit-/Maßnahmen und Finanzierungsplan (Anlage 4) bildet die Grundlage.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechende Aufgabenstellung für

 

a) die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung (ggf. B-Plan)

b) eine Planung / funktionale Leistungsbeschreibung in industrieller Modulbauweise

c) die Ausschreibung von Planungsleistungen in konventioneller Bauweise

 

dem Ausschuss für Bauen und Vergabe zur Bestätigung im Januar 2024 vorzulegen. Hierbei sind alle Varianten gleichrangig zu betrachten.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen für die unter Pkt. 2 genannten Projekte mit einer stufenweisen Beauftragung auszuschreiben.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, beim Landkreis Spree-Neiße die Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets Neißeaue, gemäß Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft aus 2017 zu klären und erforderliche Anträge einzureichen (Anlage 2).

 

  1. Zur Sicherstellung des uneingeschränkten Schul- und Hortbetriebes am Standort Keuner Straße 100 bis zur Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes an der Triebeler Straße sind die Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden im erforderlichen Umfang lt. Anlage 5 fortzuführen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach Sicherung der Finanzierung für den neuen Standort, die Vermarktung der Objekte in der Keuner Straße 100 vorzubereiten und den Mietvertrag zu kündigen.

 

  1. In jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird der Tagesordnungspunkt „Information zum Umsetzungsstand Neubau Grundschule Keune und Hort Pfiffikus“ aufgenommen.

 

  1. Nach Entscheidung über den Grundschulstandort in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2023 sollte die Aufhebung vorangegangener Beschlüsse, soweit erforderlich, für die 1. Stadtverordnetenversammlung 2024 vorbereitet werden.

 

Die Anlage 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Erläuterungen:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2022 wurde für die Grundschule Keune folgender Beschluss gefasst:

 

Sanierung/Neubau für eine 1 bis 1,5-zügige Grundschule mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote/Vereine (Forster Modell)“

 

Infolge wurde am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung die Bestätigung der Abschlussempfehlung zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune inkl. Sporthalle mit Freisportflächen sowie dem Hort „Pfiffikus“ durchgeführt.

 

r die Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune wurden zwei Standorte betrachtet:

 

  1. Standort Keuner Straße 100
  2. Standort Areal neben der Triebeler Straße 200

 

Bei der Gegenüberstellung sind insbesondere die o. g. Beschlussfassungen berücksichtigt worden. Des Weiteren wurden die in der Anlage 3 dargestellten Punkte einbezogen.

 

Im Ergebnis der Abwägung ist der Beschlussvorschlag erarbeitet worden. Um alle Möglichkeiten der Entwicklung des Grundschulstandortes auszuschöpfen, soll neben der konventionellen Bauweise auch die Alternative einer Modulbauweise betrachtet werden. Hier ist es erforderlich, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.

 

Im Modulbau können ebenfalls Gestaltungsraster im Rahmen einer Planung erarbeitet werden. Aufgrund der Flexibilität der Raster im Modulbau lassen sich unterschiedliche Grundrisse entwickeln.

 

Die Erstellung eines Zeit- / Maßnahmen und Finanzierungsplan ist für die beiden unterschiedlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. Ein orientierender Zeit- / Maßnahmen und Finanzierungsplan ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Im bisherigen Verfahren für das Areal neben der Triebeler Straße 200 wurden im April 2021 Machbarkeitsstudien unter den Anforderungen einer 1-zügigen Grundschule mit Hort erarbeitet. Hier wurde grundsätzlich eine konventionellen Bauweise aufgezeigt. Die Kostenannahmen lagen zwischen 15,0 und 17,0 Mio EUR (ohne Gutachten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen u.).

 

Aufgrund der Baukostenentwicklung und der neuen Aufgabenstellung entsprechend der vorgenannten Beschlüsse sowie eines Umsetzungszeitraumes bis 2029 gehen wir von einer Kostenannahme in Höhe von 30,0 Mio EUR aus. Für eine Modulbauweise ist eine Kostenannahme gegenwärtig nicht möglich. Referenzenr verschiedene Projekte gehen von 1.600,00 € bis 2.240,00 € / m² Bruttogeschossfläche ohne Mehrwertsteuer aus (hier: https.kaufmannbausyteme.at). Alle anderen z. B. grundstücksbezogenen Kosten, Kosten für Abbruch, Ausstattung sind bei der Modulbauweise gesondert zu berücksichtigen.

 

Die Beteiligung der Schulkonferenz und des Kitaausschusses für HortPfiffikus“ erfolgt.

 

Zeit- und Kostenrahmen

 

2024

Finanzierung und Planung

1,0 Mio EUR

2025

Baugenehmigung und Ausschreibung der Leistungen für das Herrichten des Grundstückes

 

3,0 Mio EUR

2026 2028

Bau

25,0 Mio EUR

frühestens 2029

Nutzung

1,0 Mio EUR

2030

Risikoannahme r unvorhergesehene Auflagen aus Abfallrecht / Naturschutzrecht usw.

5,0 Mio EUR

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Areal Grundschulstandort

 

Anlage 2 Areal Landschaftsschutzgebiet

 

Anlage 3 Gegenüberstellung Standortvarianten

 

Anlage 4 Zeit-/ Maßnahmen und Finanzierungsplan 

 

Anlage 5 Erforderlicher Umfang der Instandsetzungsarbeiten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Areal Grundschulstandort (5805 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Kennzeichnung Landschaftsschutzgebiet (6170 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 GS Keune Gegenüberstellung (36 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Zeit, Maßnahmen und Finanzierungsplan (149 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Erforderlicher Umfang der Instandsetzungsmaßnahmen (109 KB)