Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) den Neubau einer mindestens 1,5-zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung vom Räumen für Ganztagsangebote/Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Raumprogrammes. b) die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen. c) die Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück. d) die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei. e) den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“.
a) die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung (ggf. B-Plan) b) eine Planung / funktionale Leistungsbeschreibung in industrieller Modulbauweise c) die Ausschreibung von Planungsleistungen in konventioneller Bauweise
dem Ausschuss für Bauen und Vergabe zur Bestätigung im Januar 2024 vorzulegen. Hierbei sind alle Varianten gleichrangig zu betrachten.
Die Anlage 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2022 wurde für die Grundschule Keune folgender Beschluss gefasst:
„Sanierung/Neubau für eine 1 – bis 1,5-zügige Grundschule mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote/Vereine (Forster Modell)“
Infolge wurde am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung die Bestätigung der Abschlussempfehlung zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune inkl. Sporthalle mit Freisportflächen sowie dem Hort „Pfiffikus“ durchgeführt.
Für die Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune wurden zwei Standorte betrachtet:
Bei der Gegenüberstellung sind insbesondere die o. g. Beschlussfassungen berücksichtigt worden. Des Weiteren wurden die in der Anlage 3 dargestellten Punkte einbezogen.
Im Ergebnis der Abwägung ist der Beschlussvorschlag erarbeitet worden. Um alle Möglichkeiten der Entwicklung des Grundschulstandortes auszuschöpfen, soll neben der konventionellen Bauweise auch die Alternative einer Modulbauweise betrachtet werden. Hier ist es erforderlich, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.
Im Modulbau können ebenfalls Gestaltungsraster im Rahmen einer Planung erarbeitet werden. Aufgrund der Flexibilität der Raster im Modulbau lassen sich unterschiedliche Grundrisse entwickeln.
Die Erstellung eines Zeit- / Maßnahmen und Finanzierungsplan ist für die beiden unterschiedlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. Ein orientierender Zeit- / Maßnahmen und Finanzierungsplan ist als Anlage 4 beigefügt.
Im bisherigen Verfahren für das Areal neben der Triebeler Straße 200 wurden im April 2021 Machbarkeitsstudien unter den Anforderungen einer 1-zügigen Grundschule mit Hort erarbeitet. Hier wurde grundsätzlich eine konventionellen Bauweise aufgezeigt. Die Kostenannahmen lagen zwischen 15,0 und 17,0 Mio EUR (ohne Gutachten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen u.ä.).
Aufgrund der Baukostenentwicklung und der neuen Aufgabenstellung entsprechend der vorgenannten Beschlüsse sowie eines Umsetzungszeitraumes bis 2029 gehen wir von einer Kostenannahme in Höhe von 30,0 Mio EUR aus. Für eine Modulbauweise ist eine Kostenannahme gegenwärtig nicht möglich. Referenzen für verschiedene Projekte gehen von 1.600,00 € bis 2.240,00 € / m² Bruttogeschossfläche ohne Mehrwertsteuer aus (hier: https.kaufmannbausyteme.at). Alle anderen z. B. grundstücksbezogenen Kosten, Kosten für Abbruch, Ausstattung sind bei der Modulbauweise gesondert zu berücksichtigen.
Die Beteiligung der Schulkonferenz und des Kitaausschusses für Hort „Pfiffikus“ erfolgt.
Zeit- und Kostenrahmen
Anlagen:
Anlage 1 Areal Grundschulstandort
Anlage 2 Areal Landschaftsschutzgebiet
Anlage 3 Gegenüberstellung Standortvarianten
Anlage 4 Zeit-/ Maßnahmen und Finanzierungsplan
Anlage 5 Erforderlicher Umfang der Instandsetzungsarbeiten
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