Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0656/2023  

 
 
Betreff: Kommunalwahlen am 09.06.2024
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (Bbg KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (Bbg KWahlV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sandro Glode
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2023 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Berufung von Herrn Sandro Glode in die Funktion des Wahlleiters sowie Frau Kerstin Liebig als stellvertretende Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).

 


Erläuterungen:

 

Die Kommunalwahlen finden entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober statt.

 

Durch Rechtsverordnung hat der Minister des Innern und für Kommunales den Wahltag auf den 9. Juni 2024 festgelegt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beruft gemäß § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung bis spätestens 09.01.2024r das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlleiter und einen Stellvertreter.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Personen vor:

 

-          als Wahlleiter Herrn Sandro Glode (Sachbearbeiter Personalwesen, bisheriger Wahlleiter)

-          als Stellvertreterin Frau Kerstin Liebig (Sachbearbeiterin Anfragen und Beschwerden / Stadtinformationssystem / Wahlen, bisherige Stellvertreterin)