Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0657/2023  

 
 
Betreff: Kommunalwahl am 09.06.2024
Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz) in Wahlkreise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sandro Glode
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2023 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur landesweiten allgemeinen Kommunalwahl am 09.06.2024 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.

Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).

 


Erläuterungen:

 

Nach § 20 Abs. 3 BbgKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV kann in Gemeinden mit mehr als 2.500 bis 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu vier Wahlkreise eingeteilt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat nach § 21 Abs. 1 BbgKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise zu beschließen.

 

Da das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) nicht unüberschaubar groß ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahlgebiet in nur einen Wahlkreis einzuteilen. Zu den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung in den Jahren 1998, 2003, 2008, 2014 und 2019 war das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) ebenfalls in nur einen Wahlkreis eingeteilt.