Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage 1 ist Bestanteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Entwurf der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) wurde in der 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. September 2023 eingebracht.
Die Ortsvorsteher wurden am 24.10.2023 entsprechend § 46 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs beteiligt.
Auf Grund von relevanten gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechungen im Friedhofs- und Bestattungswesen ist eine Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.
Rechtliche Grundlagen sind im Einzelnen:
- Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg,
- Forderung aus dem Haushaltsicherungskonzept 2021 – Punkt 4.1.9 „Friedhofsgebühren“,
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg,
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Gesetz über das Leichen,- Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg
Alle Änderungen in der Friedhofssatzung sind in der Synopse (Stand: 01.11.2023) gegenübergestellt.
Durch die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ wurden am 13.11.2023 Hinweise und Anregungen der Verwaltung übergeben. Diese wurden geprüft. Die geänderte Satzung ist dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2 Synopse Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
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