Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Entwurfsplanung für die Skateranlage Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.09.2023 die Planung und die Realisierung des Vorhabens „Errichtung einer Skateranlage“ im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen (SVV/0610/2023).
Im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 17.08.2023 wurde die Vorentwurfsplanung der Skateranlage am Alternativstandort 3 vorgestellt (SVV/0608/2023) und befürwortet.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die daraus folgenden Stellungnahmen haben keine Änderung der Vorentwurfsplanung ergeben.
Die vorliegende Entwurfsplanung entspricht der im Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgestellten Vorentwurfsplanung (SVV/0608/2023).
Die Zuwegung zur Skateranlage erfolgt in Betonsteinpflaster. Auf einer Länge von ca. 40 m beginnend an der Berliner Straße ist die Zuwegung temporär befestigt, um diese ggf. an weitere Maßnahmen anpassen zu können (Berücksichtigung Beschluss SVV/0567/2023 vom 07.07.2023 sowie Hinweise aus dem Fachausschuss). Der sich anschließende Skatepark hat eine Fläche von ca. 500 m² und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, entsprechend der im Vorfeld ermittelten Nutzerwünsche. Die Ausführung der Skateranlage entspricht in Gestaltung und Anordnung der einzelnen Elemente dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2022 (SVV/401/2022/2).
Im Rahmen der Baufeldfreimachung ist es erforderlich, Bäume zu fällen (untermaßige Kleinbäume) und Gehölzflächen zu roden. Es wurde dabei besonders Augenmerk auf den Erhalt großer und wertvoller Altbäume gelegt.
Es ist geplant, anfallende Bodenabtragsmassen vor Ort zu belassen und an geeigneter Stelle wieder einzubauen. Dafür ist in östlicher Richtung, anschließend an die Skateranlage, eine geeignete Fläche vorhanden. Diese wird darüber hinaus für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund der Flächenversiegelung und der Rodungsmaßnahmen genutzt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Form einer großflächigen Heckenpflanzung umgesetzt.
Gesamtkosten nach Kostenberechnung, einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:
Planungskosten: 112.505,58 EUR Baukosten: 438.676,04 EUR -------------------------------------------------------------- Gesamtkosten (brutto) 551.181,62 EUR ----------------------
Weiterer Ablauf:
Beantragung Baugenehmigung, sowie Einreichung der Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim Fördermittelgeber 1. Quartal 2024
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen 2. Quartal 2024
Bauausführung 3. und 4. Quartal 2024
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schnitte
Anlage 3 Kostenberechnung
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