Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbauvorhaben Muskauer Straße, zwischen Bahnübergang und Triebeler Straße. Erläuterungen:
Die Muskauer Straße zwischen dem Bahnübergang und der Triebeler Straße ist eine Gemeindestraße und im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingeordnet. Sie befindet sich südlich der Bahnlinie und verbindet als Muskauer Straße die Landesstraße 49 (Triebeler Straße) und die Kreisstraße 7109 (Skurumer Straße) in Nord-Süd-Richtung. Der Straßenabschnitt hat eine Länge von 730 m. Die vorhandene öffentliche Straßenraumbreite beträgt ca. 15,00 m.
Im Straßenabschnitt befinden sich beidseitig Mehrfamilienhäuser, die ausschließlich der Wohnnutzung dienen, sowie Gewerbegrundstücke.
Am 13.09.2021 wurde der Ausschuss für Bauen und Vergabe über die Vorentwurfsplanung für die Muskauer Straße zwischen Skurumer Straße bis Triebeler Straße in Forst (Lausitz) informiert (SVV/0309/2021).
Die Grundstückseigentümer der Muskauer Straße wurden mit dem Anschreiben „Bürgerinformation“ vom 07.04.2022 über das Bauvorhaben informiert und gleichzeitig um Mitwirkung bei der Bestimmung der zukünftigen Grundstückszufahrten gebeten.
Straßenbau
Die Straßenplanung Muskauer Straße erfolgt durch das Planungsbüro Voigt Ingenieure GmbH aus Cottbus.
Für den Straßenabschnitt ergibt sich das Bauprogramm wie folgt:
Die Einordnung der Fahrbahnachse wird im Wesentlichen beibehalten, um die Anbindungen vorhandener Straßen, der Zufahrten und der Nebenanlagen wieder den gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.
Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,25 m bis 7,00 m wieder hergestellt. Im Bereich der Bushaltestelle auf der Ostseite in Höhe Haus-Nr. 10 erfolgt eine einseitige Fahrbahneinengung auf eine Fahrbahnbreite von 6,25 m, um die Mindestbreite der in diesem Bereich angeordnete Bus-Wartefläche gewährleisten zu können.
Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn wird vom Gehweg mittels Natursteinhochbord getrennt.
Die Straßen Am Waldgürtel und Weberstraße werden mit dem vorhandenen Bestand wieder angebunden. Die Einmündung der Weinbergstraße und die Einmündung der Töpferstraße erfolgt rechtwinklig, jeweils in einer Breite von 6,50 m sowie 6,00 m an die Muskauer Straße.
Das Parken erfolgt am Fahrbahnrand ohne gesonderte bauliche Maßnahmen.
Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsanlage wird beidseitig über Straßeneinläufe geschlossen in einen Niederschlagswasserkanal abgeleitet.
Die Muskauer Straße wird mit folgendem Fahrbahnaufbau gemäß RStO 2012, Bauklasse 1,8 hergestellt:
4 cm Asphaltdeckschicht 12 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 0 / 32 34 cm Frostschutzschicht 0 / 45 65 cm Gesamtaufbau
Die beidseitig angeordneten Gehwege haben eine durchgängige Breite von mindestens 2,50 m.
Die Befestigung der Gehwege wird wie folgt hergestellt:
8 cm Gehwegplatten, Diagonalverlegung 4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0 / 5 28 cm Schottertragschicht 0 / 32 40 cm Gesamtaufbau
Die Befestigung der Grundstückszufahrten wird wie folgt hergestellt:
8 cm Gehwegplatten, Diagonalverlegung 4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0 / 5 28 cm Schottertragschicht 0 / 32 40 cm Gesamtaufbau
Im Bereich der Gehwege wird der Ober- und Unterstreifen mit vorhandenem Mosaikpflaster befestigt. Im Bereich der Zufahrten wird der Ober- und Unterstreifen mit Granitkleinpflaster hergestellt.
Erstmalig werden ausreichend dimensionierte Warteflächen an den Bushaltestellen geschaffen. Durch ihre barrierefreie Ausbildung erhöht sich die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer des ÖPNV.
Die Warteflächen der beiden Bushaltestellen werden zur Fahrbahn mit Kasseler Borden eingefasst.
Die Befestigung der Warteflächen wird wie folgt hergestellt:
8 cm Gehwegplatten 4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0 / 5 28 cm Schottertragschicht 0 / 32 40 cm Gesamtaufbau
Straßenbeleuchtung
Die Planung der Straßenbeleuchtung wird vom Planungsbüro Licht-, Elektro- und Spezialplanung Dipl.-Ing. R. Strümpel aus Beelitz ausgeführt.
Auf der Grundlage der lichttechnischen Berechnung werden in diesem Abschnitt auf der östlichen Straßenseite im Bereich Gehweg 22 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,00 m mit Ausleger montiert. Als Leuchtmittel kommen LED-Leuchten zum Einsatz, die Leistung beträgt 31 W. Das Elektrokabel mit den Querschnitt NYY-J 5*16 mm² wird erdverlegt und ggf. bei Notwendigkeit verrohrt. Die Einspeisung der neuen Leuchten Alfons II FF-LED von der Leipziger Leuchten GmbH erfolgt über die Schaltstelle am Wasserturm.
In den neuen Einmündungsbereichen der Weinbergstraße und der Töpferstraße werden ebenfalls neue Leuchten aufgestellt.
Landschaftspflege
Im Straßenabschnitt werden 101 Bäume (Kugelahorn) gefällt und 11 Jungbäume umgepflanzt.
Die vorgenommenen Fällungen werden durch 52 Neupflanzungen (Säulen-Amberbaum) kompensiert. Grundlage ist der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.12.2022.
Grunderwerb
Es ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.
Allgemeine Informationen zur Baudurchführung
Folgende Leistungen Dritter werden mit dem Straßenbau ausgeführt:
- Erneuerung Schmutz- und Niederschlagswasserkanal (Städtische Abwasserbeseitigung) - Erneuerung der Trinkwasserleitung einschließlich Hausanschlüsse (Stadtwerke Forst GmbH) - Erneuerung Gasleitung einschließlich Hausanschlüsse (Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG) - Erneuerung 0,4 kV Längsnetz einschließlich Hausanschlüsse (Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG)
Unter Berücksichtigung der Finanzierung des Gesamtbauvorhabens wird ein abschnittsweiser Bau des Straßenabschnitts zwischen dem Bahnübergang und der Triebeler Straße in Erwägung gezogen.
Nach Abrechnung des aktuell in Ausführung befindlichen Teilabschnittes stehen für den Straßenabschnitt zwischen Bahnübergang und Triebeler Straße noch ca. 715.000,00 EUR Fördermittel aus dem Zuwendungsbescheid vom 10.03.2023 zur Verfügung. Mit diesen wäre mindestens die Umsetzung des Teilabschnittes Bahnübergang bis Weinbergstraße (ca. 270 m) möglich.
Es ist vorgesehen, dass Bauvorhaben in Abhängigkeit von der Finanzierung und im Einvernehmen mit den beteiligten Medienträgern ab dem 1. Quartal 2024 fortzuführen und stetig umzusetzen.
Kosten und Finanzierung
Für das Bauvorhaben Straßenbau Muskauer Straße wurden im Jahr 2021 Fördermittel aus dem Programm Zuwendungen für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) beantragt. Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten; zuwendungsfähig sind ausschließlich die Kosten der Gemeinde, u. a. für Fahrbahn, Gehwege und Straßenentwässerung sowie die Pflanzmaßnahmen. Die Straßenbeleuchtung ist nicht zuwendungsfähig. Der Zuwendungsbescheid wurde in Höhe von 1.065.964,00 EUR mit Datum vom 10.03.2023 erteilt und beruht auf der zum Zeitpunkt der Antragsstellung (13.07.2022) vorliegenden Entwurfsplanung und der darin enthaltenden Kostenberechnung in Höhe von 2.232.500,00 EUR. Er beinhaltet die Förderung für die Muskauer Straße von der Skurumer Straße bis zur Triebeler Straße. Der Zuwendungsbescheid berücksichtigt auch die Baukosten des Eigenbetriebes Abwasser für den Niederschlagswassersammler.
Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens gehören auch die Einnahmen nach Mehrbelastungsausgleichsverordnung für die Gemeinden infolge des Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen. Die entgangenen Straßenausbaubeiträge können über eine „Spitzabrechnung“ beim Landesamt für Bauen und Verkehr abgerechnet werden.
Damit das Bauvorhaben aufgrund der zu verzeichnenden Kostensteigerungen vollständig umgesetzt werden kann und die Finanzierung des Gesamtbauvorhabens gesichert ist, wurde im Oktober 2023 im v.g. Förderprogramm ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendungen um 690.000,00 EUR gestellt. Die Entscheidung zum Antrag steht noch aus.
Bereits das Ergebnis der Ausschreibung zum Straßenbau für den Straßenabschnitt zwischen Skurumer Straße bis Bahnübergang lag ca. 285.300,00 EUR (brutto) über der Kostenberechnung und belief sich auf rund 681.200,00 EUR (brutto) (einschließlich der anteiligen Kosten aus der Verkehrssicherung). Im Rahmen der Ausführungsplanung zum Straßenbau für den Straßenabschnitt zwischen Bahnübergang und Triebeler Straße erfolgte die Fortschreibung der Kostenberechnung sowohl unter Berücksichtigung aktueller Preise als auch unter Zugrundelegung der geänderten gesetzlichen Regelungen.
Das Bauvorhaben Muskauer Straße ist im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) eingeplant. Damit das Bauvorhaben vollständig umgesetzt werden kann, muss mit der Haushaltsplanung 2025 nachgesteuert werden.
Folgende Haushaltsansätze stehen ab 2023 zur Verfügung:
HH-Jahr 2023 800.553,32 EUR (davon 1. Bauabschnitt: 692.030,39 EUR) HH-Jahr 2024* 800.000,00 EUR (davon 1. Bauabschnitt: 106.471,61 EUR) HH-Jahr 2025* 700.000,00 EUR HH-Jahr 2026* 700.000,00 EUR
*Stand Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre
Kostenberechnung (einschließlich 19 % MwSt.) Stand 22.11.2023
Maßgeblich verantwortlich für die Kostensteigerungen sind neben der allgemeinen Entwicklung der Löhne, der Energiekosten und in diesem Zusammenhang der Material- und Baupreise, die derzeitige Marktsituation und Auftragslage der Firmen, hier auch die Folgen des Fachkräftemangels, und die Neufassung von gesetzlichen Regelungen im Rahmen der wirtschafts- und umweltpolitischen Ziele. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lagepläne 1 - 5
Anlage 2 Regelquerschnitte 1 - 8
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||