Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0664/2023  

 
 
Betreff: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt
hier: Bestätigung der Finanzierung zur Umsetzung der Variante 6b – Anbau Umkleidekabinen für den FSV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.01.2024 
30. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.01.2024 
27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2024 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die kommunalen Eigenanteile für die Bundesförderung in Höhe von 247.230,00 EUR im Bewilligungszeitraum 2022 bis 2025.

 

Die Mittelveranschlagung wird Bestandteil des Haushalts ab 2024 ff (einschließlich der Finanzierungsplanung bis 2026) hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit.

 

Das Ergebnis ist dem rdermittelgeber mitzuteilen.


Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik gefördert.

 

Mit dem Beschluss SVV/0202/2020 vom 30.10.2020 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung, für die Entwicklung des Sportareals Schwarz-Weiß Keune auf der Grundlage von Kosten in Höhe von 602.300,00 EURrdermittel zu beantragen.

 

Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung durch das Büro Bärmann + Partner GbR Guben, Beauftragung bestätigt durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 16.02.2022 mit Beschluss SVV/0395/2022, wurden der 2. Bauabschnitt des Vereinsgeudes sowie mehrere Varianten für das Teilvorhaben Anbau Umkleidekabinen erarbeitet und mit dem Verein beraten.

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Entwurfsplanung der vom Verein favorisierten Variante 6b für den Anbau der Umkleidekabinen des FSV Schwarz-Weiß Keune e.V. bestätigt und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung beauftragt (SVV/0662/2023).

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 788.353,46 EUR stehen derzeit im Haushalt 2023 2026r das Vorhaben nicht zur Verfügung. In den Erläuterungen des Sachkontos zur Haushaltsplanung 2024, hier Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit (Stand Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2023 mit „Redaktionsschluss 15.11.2023) wurden die Mehrkosten vermerkt.

 

Mit dem Zuwendungsbescheid 03SJK0783 des Bundesministeriums für Wohnen,  Stadtentwicklung und Bauen werden Ausgaben in Höhe von 602.300,00 EUR finanziert. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss von 542.070,00 EUR (als chstbetrag) und einen Eigenanteil der Stadt Forst (Lausitz) von 60.230,00 EUR (90% der geförderten Ausgaben).  

 

Mit Schreiben vom 08.12.2023 wurde die Stadt Forst (Lausitz) aufgefordert, für bewilligte, laufende SJK-Vorhaben (u.a. Schwarz-Weiß Keune) den aktuellen Sachstand mitzuteilen und eine Bestätigung der gesicherten Finanzierung zu melden.

 

Die vorliegenden Kosten aus der Kostenberechnung (Stand 12/2023) sind nicht durch den Zuwendungsbescheid gedeckt. Die die geförderten Ausgaben übersteigenden Kosten in Höhe von 186.053,46 EURssen als weitere Eigenanteile im Finanzhaushalt der Stadt Forst (Lausitz) (Finanzplanung bis einschließlich 2026) ebenfalls beschlossen werden.

 

Da der Haushalt dem Grundsatz der Gesamtdeckung unterliegt,nnen derzeit nur freiwerdende Finanzmittel aus anderen Projekten unter Berücksichtigung des Beitrittsbeschlusses zur Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 22.09.2023 (SVV/0607/2023) verwendet werden.

 

Die Benennung der Maßnahmen, bei denen im Jahr 2023 Minderbedarfe zu verzeichnen sind und die eine Deckung von 186.053,46 EUR erzeugen, kann abschließend erst erfolgen, wenn die zeitliche Übertragung von im Haushaltsjahr 2023 nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611106

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

siehe oben

EUR

602.300,00

EUR

(Im Vorhaben) 39.994,51

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift