Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0669/2024  

 
 
Betreff: Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-/Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
01.02.2024 
22. Sitzung des Ausschusses für Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.02.2024 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.03.2024 
31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 Kennzeichnung der Gebietskulisse

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Gebietskulisse für das Bund-/Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ als Grundlage für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahmen „Industrie Kultur Zentrum Forst“ Aufwertung, Rückbau und Sanierung, Sicherung und Erwerb (1.1) sowie Forst Süd-Rückbau (1.2) nach § 171 b Abs. 1 BauGB entsprechend der Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Entsprechend den neusten Anforderungen des Bundes an das Land Brandenburg sind in Kommunen, die auf das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ aufbauend die Förderung im Bund-/Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) fortführen möchten, neue Gebietsabgrenzungen festzulegen. Dabei werden zukünftig kleinere und räumlich nicht zergliederte Gebietskulissen angestrebt, die einen räumlichen Schwerpunkt aufweisen. Um die Ziele der abgestimmten Stadtumbaustrategie umsetzen und weiterhin Fördermittel erhalten zu können, muss eine Beschränkung der Kulissengröße auf tatsächliche künftige Handlungsräume vorgenommen werden.

 

Vor dem Hintergrund der Fortführung des Stadtumbaus Forst (Lausitz) im Rahmen des STUB III bzw- WNE-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ besteht ein unmittelbarer Anlass, die am 06.12.2002 ausgewiesene und am 02.12.2011 neu festgesetzte Gebietskulisse den Gegebenheiten und Förderschwerpunkten räumlich anzupassen.

 

Mit Beschlussvorlage SVV/0565/2018/1 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 24.05.2019 die angepasste und aktualisierte Stadtumbaustrategie Forst (Lausitz) 2018-2030 beschlossen.

 

Um die in der Stadtumbaustrategie 2018-2030 gesetzten Ziele zu erreichen, setzt die Stadt Forst (Lausitz) im weiteren Verlauf des Stadtumbaus auf eine Kulissenverkleinerung, wodurch die Aktivitäten des Stadtumbaus noch stärker auf die Innenentwicklung und attraktiven Gestaltung der Innenstadt konzentriert werden (Ableitung und Darstellung der Gebietsverkleinerung ist Bestandteil der Stadtumbaustrategie 2018-2030).

 

Es erfolgt eine signifikante Verkleinerung der Gebietskulisse, die eine fokussierte Bearbeitung der bestehenden Herausforderungen ermöglicht. (siehe Anlage 1):

 

1.1 Industrie Kultur Zentrum Forst Aufwertung, Rückbau und Sanierung, Sicherung und Erwerb mit 122,3 ha

 

1.2 Forst Süd-Rückbau mit 3,3 ha

 

(Stadtumbaukulisse alt: 229,33 ha)

 

Die Kulisse des Bund-/Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ Gesamtmaßnahme „Industrie Kultur Zentrum Forst“ bezieht sich auf die Aufwertung, den Rückbau und die Sanierung, Sicherung und Erwerb und die GesamtmaßnahmeForst Süd-Rückbau“ auf Rückbaumaßnahmen.

 

Die neue Gebietskulisse wurde mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Landesamt für Bauen und Verkehr abgestimmt.

 

Auf das Mitwirkungsverbot § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen.


Anlagen:

 

Anlage 1 Kennzeichnung der Gebietskulisse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kennzeichnung der Gebietskulisse (668 KB)