Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Im Rahmen der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2024 sind im Fachbereich Stadtentwicklung folgende Maßnahmen gemäß beigefügten Anlagen vorgesehen. Erläuterungen:
Grundlage der Haushaltsplanung des jeweiligen Jahres für städtebauliche Maßnahmen bilden die Umsetzungspläne für das jeweilige Programm. Diese Umsetzungspläne (UPL) mit den dargestellten Maßnahmen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr auf Plausibilität vorgeprüft und dem Grunde nach bestätigt. Der 5. Änderungsbescheid zum Umsetzungsplan des Haushaltsjahres 2021-2023 wurde mit dem Datum vom 30.08.2023 erteilt.
Der integrierte Umsetzplan 2024-2026 für alle Programme der Städtebauförderung wurde mit Schreiben vom 27.09.2023 beim LBV beantragt. Der Plan wurde noch nicht bestätigt.
Die Sanierungsgebiete „Nordstadt“ und Westliche Innenstadt“ sind fördertechnisch abgeschlossen. Die restlichen Maßnahmen werden über Ausgleichsbeträge finanziert (Planung und Öffentlichkeitsarbeit). Gemäß den Bescheiden zur Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahmen ist der Einnahmeüberschuss, resultierend aus dem noch einzunehmenden Ausgleichsbeträgen, an die Bewilligungsbehörde (LBV) zurück zu überweisen.
Für die Bund-Länder-Programme Stadtumbau Ost, - Teilprogramm Aufwertung - Teilprogramm Rückbau - Teilprogramm Sanierung, Sicherung und Erwerb (SSE)
und Soziale Stadt liegen keine Bewilligungen ab dem Haushaltsjahr 2024 mehr vor. Anlagen:
Anlage 1 Haushaltsplan 2024
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