Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0674/2024  

 
 
Betreff: Abwägungsbeschlüsse und Beschlussvorschlag Bebauungsplan "Energiepark Bohrau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
01.02.2024 
22. Sitzung des Ausschusses für Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.02.2024 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.03.2024 
31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1a_Abwäg. Bürger Vorentwurf B-Plan Energiepark Bohrau
Anlage 1b_Abwäg. Behörden Vorentwurf B-Plan Energiepark Bohrau
Anlage 1c Abwägungsergebnisse
ENDF Anlage 2 SatzungsB Energiep Bohrau
Anlage 3 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_LAGEPLAN
Anlage 4 zum Sazungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau Planzeichnung
Anlage 5 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_BEGRUENDUNG
Anlage 6 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_UMWELTBERICHT
Anlage 7 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_LANDSCHAFTSBILDANALYSE
Anlage 8 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_WILDOEKOLOGISCHES GUTACHTEN

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend Anlage 1a.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1b.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1c.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“

 

Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

Die Anlagen 1a 1c, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Erläuterungen:

 

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht des Vorhabenträgers Lausitz energie Bergbau AG auf Flächen des rekultivierten Tagebaus Jänschwalde westlich der Ortsteile Mulknitz und Bohrau der Stadt Forst (Lausitz) eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss in ihrer Sitzung am 17.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ (Beschlussvorlage Nr. SVV/0301/2021). In der gleichen Sitzung erfolgte ein Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) (Beschlussvorlage Nr. SVV/0302/2021).

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Bebauungspläne müssen sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Angaben zum Verfahrensablauf:

 

Bisherige Verfahrensschritte nach BauGB:

 

  • Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung von erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO (Beschlussvorlage Nr. SVV/0301/2021)
  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Informationsveranstaltungen am 25.03.2022 im Gut Neu Sacro
  • frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 29.03.2022 inkl. Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung zum Bauleitplanverfahren der Stadt Forst (Lausitz) mit Schreiben vom 29.03.2022 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.03. 02.05.2023 auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0529/2023 in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.03.2023
  • Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2023 auf Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0527/2023 vom 03.03.2023 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)

 

Hinweis:

 

Aus den vorliegenden Stellungnahmen der Bürger sowie aus den zwei Beteiligungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine rechtsrelevanten Anregungen.

 

 Jetzige Vorlage:

 

  • Abwägungsbeschluss der Stellungnahme von Bürgern und aus der Beteiligung der berührten Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan Energiepark Bohrau nebst Anlagen.

 

 

Information zu weieten Verfahrensschritten:

 

  • Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung
  • Mitteilung des Abwägungsergebnisses an die Bürger + TÖB
  • Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes bei der Höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Spree-Neiße)
  • Veröffentlichung im Amtsblatt zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes

 

 

Sonstige Angaben:

 

Größe des Plangebietes: ca. 408 ha

 

 

Voraussichtliche Leistung der Anlage:

 

Erster Bauabschnitt: 133 MWp (nicht vor dem 01.01.2025)

 

Zweiter Bauabschnitt:

 

283 MWp (nicht vor 2026)

 

Summe: 416 MWp

 

Angaben zur Lage des Plangebietes:

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 408 ha erstreckt sich im süstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Orsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV-südlicher teil) stehen.

 

 

Beteiligung der Orstvorsteher der Tagebaurandgemeinden:

 

Die Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden wurden von Beginn des Planungsprozesses sowie während der bisherigen Verfahrensschritte in Anlehung an die Vorgaben der brandenburgischen Kommunalverfassung beteiligt und werden auch weiterhin in angemessener Form informiert.

 

 

Abschluss des B-Planverfahrens:

 

Mit dem Satzungsbeschluss soll das seit zwei Jahren laufende Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden und so die bauplanungsrechtlichen Grundlagen r die Errichtung der Freiflächenphotovolatikanlage geschaffen werden. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Genehmigung des Bebauungsplanes beantragt.

 

 

Hinweise:

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs wird hingewiesen.

 


Städtebauliche Verträge i.Z.m. mit dem Bebauungsplan Bohrau sind in Bearbeitung:

 

a)      städtebaulichen Vertrag Nr. 1 (Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ und zum „9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“)

 

u.a. Kostenübernahme für sämtliche Kosten i.Z.m. den Planungsleistungen im Rahmen des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ und vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

b)     städtebaulicher Vertrag Nr. 2 zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, Stadt Forst (Lausitz)

 

c)      Folgekostenvertrag

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Anlage 1a)

 

 Abwägung der Stellungnahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (Anlage 1b)

 

 Abwägung der Atellungnahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (Anlage 1c)

 

Anlage 2 Satzungsbeschluss

 

Anlage 3 Lageplan

 

Anlage 4  Planzeichnung (Teil A) mit integrierter Grünordnung und textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.08.2023

 

Anlage 5 Begründung in der Fassung vom 23.08.2023

 

Anlage 6 Umweltbericht in der Fassung vom 23.08.2023

 

Anlage 7 Landschaftsbildanalyse zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ in der Fassung vom 15.09.2023

 

Anlage 8 Wildökologisches Gutachten für die geplanten Photovolatik-Freiflächenanlage „Energiepark Bohrau“ in der Begbaufolgelandschaft Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) in der Fassung vom 18.04.2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a_Abwäg. Bürger Vorentwurf B-Plan Energiepark Bohrau (196 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1b_Abwäg. Behörden Vorentwurf B-Plan Energiepark Bohrau (622 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1c Abwägungsergebnisse (4750 KB)    
Anlage 4 4 ENDF Anlage 2 SatzungsB Energiep Bohrau (91 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_LAGEPLAN (5249 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 4 zum Sazungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau Planzeichnung (5668 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 5 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_BEGRUENDUNG (2947 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 6 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_UMWELTBERICHT (10036 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 7 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_LANDSCHAFTSBILDANALYSE (4794 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 8 zum Satzungsbeschluss_BPL Energiepark Bohrau_WILDOEKOLOGISCHES GUTACHTEN (15045 KB)