Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt.
Die Anlagen 1a – 1c, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht des Vorhabenträgers Lausitz energie Bergbau AG auf Flächen des rekultivierten Tagebaus Jänschwalde westlich der Ortsteile Mulknitz und Bohrau der Stadt Forst (Lausitz) eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss in ihrer Sitzung am 17.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ (Beschlussvorlage Nr. SVV/0301/2021). In der gleichen Sitzung erfolgte ein Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) (Beschlussvorlage Nr. SVV/0302/2021).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Bebauungspläne müssen sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln (Entwicklungsgebot).
Angaben zum Verfahrensablauf:
Bisherige Verfahrensschritte nach BauGB:
Hinweis:
Aus den vorliegenden Stellungnahmen der Bürger sowie aus den zwei Beteiligungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine rechtsrelevanten Anregungen.
Jetzige Vorlage:
Information zu weieten Verfahrensschritten:
Sonstige Angaben:
Größe des Plangebietes: ca. 408 ha
Voraussichtliche Leistung der Anlage:
Erster Bauabschnitt: 133 MWp (nicht vor dem 01.01.2025)
Zweiter Bauabschnitt:
283 MWp (nicht vor 2026)
Summe: 416 MWp
Angaben zur Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 408 ha erstreckt sich im südöstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Orsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV-südlicher teil) stehen.
Beteiligung der Orstvorsteher der Tagebaurandgemeinden:
Die Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden wurden von Beginn des Planungsprozesses sowie während der bisherigen Verfahrensschritte in Anlehung an die Vorgaben der brandenburgischen Kommunalverfassung beteiligt und werden auch weiterhin in angemessener Form informiert.
Abschluss des B-Planverfahrens:
Mit dem Satzungsbeschluss soll das seit zwei Jahren laufende Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden und so die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Freiflächenphotovolatikanlage geschaffen werden. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Genehmigung des Bebauungsplanes beantragt.
Hinweise:
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs wird hingewiesen.
a) städtebaulichen Vertrag Nr. 1 (Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ und zum „9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“)
u.a. Kostenübernahme für sämtliche Kosten i.Z.m. den Planungsleistungen im Rahmen des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ und vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
b) städtebaulicher Vertrag Nr. 2 zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, Stadt Forst (Lausitz)
c) Folgekostenvertrag
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Anlage 1a)
Abwägung der Stellungnahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (Anlage 1b)
Abwägung der Atellungnahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (Anlage 1c)
Anlage 2 Satzungsbeschluss
Anlage 3 Lageplan
Anlage 4 Planzeichnung (Teil A) mit integrierter Grünordnung und textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.08.2023
Anlage 5 Begründung in der Fassung vom 23.08.2023
Anlage 6 Umweltbericht in der Fassung vom 23.08.2023
Anlage 7 Landschaftsbildanalyse zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ in der Fassung vom 15.09.2023
Anlage 8 Wildökologisches Gutachten für die geplanten Photovolatik-Freiflächenanlage „Energiepark Bohrau“ in der Begbaufolgelandschaft Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) in der Fassung vom 18.04.2023
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