Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0677/2024  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
12.02.2024 
28. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.02.2024 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Haushaltsplan_2024

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024.


Erläuterungen:

 

Gemäß den §§ 65 – 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergV) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen

 

  1. des Haushaltsplanes unter Angabe

a)      des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt)

b)      des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),

  1. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige

Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

  1. der vorgesehene Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen(Kreditermächtigung),
  2. der Steuerhebesätze,
  3. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge, welche für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und
  4. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach § 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.

 

Die Einbringung der Haushaltssatzung 2024 einschließlich Anlagen erfolgte am 08.12.2023 in der Stadtverordnetenversammlung.

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan_2024 (3318 KB)