Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0693/2024  

 
 
Betreff: Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Neubau einer 1,5 - zügigen Grundschule und des Hortes "Pfiffikus" in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
07.05.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan BPlan Schule und Hort Keune

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz).

 

Der Beschluss wird ortblich bekannt gemacht.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2023 wurde die Beschlussvorlage Nr. SVV/0637/2023 eingebracht (Entscheidung zum Standort Keune und Hort Pfiffikus).

 

Hierbei hat sich die Stadtverordnetenversammlung für eine nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune für das Areal neben der Triebeler Straße 200 bekannt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Punkt 2 für diesen Standort folgendes beschlossen:

 

a)      den Neubau einer 1,0 1,5 zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote / Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Raumprogramm

b)      die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen.

c)      Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück

d)      die ndigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei

e)      den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“

 

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens, bestehend aus den Flurstücken 778/5 und 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) wird aus bebauungsplanrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt:

 

  • Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Keune in der Fassung der 2. Änderung und im Bereich der bebauten Fläche, Ausweisung als Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • Übriger Bereich der ausgewählten Flächen:

Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB

 

Beide Teilflächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Neeaue.

 

Nach Rückfrage bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde am 15.01.2024 mitgeteilt, dass im Bauleitplanverfahren der Erlass zur Zuständigkeit bei Bauleitplanungen in Landschaftsschutzgebieten zu berücksichtigen sind.

 

Eine Entwicklung des Standortes ist nur über ein B-Planverfahren i.V.m. einem vorbereitenden Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum FNP), um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Beide Verfahren sollen in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.

 

Das zukünftige Plangebiet ist umgeben von allgemeinen Wohngebieten i.S.d. § 4 BauNVO bzw. von Mischgebieten i.S.d. § 6 BauNVO.

 

Der Baukörper muss sich hinsichtlich Baumasse und überbaubarer Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen.

 

Ein nicht unerhebliches Verkehrsaufkommen und immissionsschutzrechtliche Auswirkungen müssen berücksichtigt werden.

 

Das zukünftige Plangebiet befindet sich innerhalb einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche.

 

Erschließung

 

Wegseitige Erschließung

 

Der vorhandene Schulstandort auf einer Teilfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst ist über 3 öffentlich-rechtlich gewidmete Verkehrsflächen erschlossen:

 

  • Triebeler Straße (Landesstraße L 49)
  • Schäferstraße
  • Ackerstraße

 

Medienseitige Erschließung

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Aufgabenstellung einer Machbarkeitsstudie wurden im Jahr 2020 Leistungsauskünftige bei den Medienträgern eingeholt. Auf Grundlage der damaligen Auswertung ist von einer gesicherten medientechnischen Erschließung auszugehen.

 

Im Rahmen des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens werden diese Medienauskünfte im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt.

 

Verfügungsgewalt der Plangebietsfläche

 

Sowohl das Flursck 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz), als auch das Flurstück 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) befinden sich in kommunalen Eigentum. Ein Flächenerwerb bzw. bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Wasserrechtliche Aspekte

 

Wasserrechtliche Aspekte:

  • Hochwasserschutzgebiet Sicherung     nein
  • Deichrückverlegung / Poldernutzung
  • Die maßgeblichen Flächen befinden sich in der Trinkwasserschutzzone III.

 

 

Sonstiges

 

Tierschutzallgemeinverfügung: Sperrzone II SPN Nord

 

 

Brandschutztechnische Aspekte

 

Im Umkreis von 300 m, die lt. DVGW Arbeitsblatt W 405 vorgeschrieben sind, sind folgende Unter- und Oberflurhydranten vorhanden:

 

  • Triebeler Straße / Dornbuschweg NW 125, Luisenweg, Haus Nr. 4 NW 100, Märkische Straße / Triebeler Straße, Haus Nr. 205 NW 100, Keuner Straße, Haus Nr. 88 NW 100, Keuner Straße , alte Schule NW 100

Jede Wasserentnahmestelle bringt mindestens 800 1 / min.

 

  • Die Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³ / h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung wird in den meisten Fällen durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises und des Bauordnungsamtes festgelegt. Im Fall des „Schulstandortes Keune wird die eventuell geforderte Menge 192 m³ / h abgesichert.

 

  • Es sollte in jedem Fall an die Aufstellflächen für ein Hubrettungsgerät gedacht werden.

 

 

Größe des Plangebietes

 

Fläche:   24.935

Umring:     695 m

 

Kosten

 

r die kompletten Planungsleistungen, konkret für die Erstellung des Bebauungsplanes inkl. Grünordnung / Umweltbericht und das vorbereitende Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) wurden die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert (2024: 60.000,00 EUR, 2024: 10.000,00 EUR).

 

Leistung: 51.1.01.100

Sachkonto: 52710000

 

Hinweis

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

70.000,00

EUR

285.242,76

EUR

158.447,50

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Neubau einer 1,5 gigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan BPlan Schule und Hort Keune (80 KB)