Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz).
Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2023 wurde die Beschlussvorlage Nr. SVV/0637/2023 eingebracht (Entscheidung zum Standort Keune und Hort Pfiffikus).
Hierbei hat sich die Stadtverordnetenversammlung für eine nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune für das Areal neben der Triebeler Straße 200 bekannt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Punkt 2 für diesen Standort folgendes beschlossen:
a) den Neubau einer 1,0 – 1,5 zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote / Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Raumprogramm b) die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen. c) Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück d) die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei e) den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens, bestehend aus den Flurstücken 778/5 und 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) wird aus bebauungsplanrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt:
Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB
Beide Teilflächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Neißeaue.
Nach Rückfrage bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde am 15.01.2024 mitgeteilt, dass im Bauleitplanverfahren der Erlass zur Zuständigkeit bei Bauleitplanungen in Landschaftsschutzgebieten zu berücksichtigen sind.
Eine Entwicklung des Standortes ist nur über ein B-Planverfahren i.V.m. einem vorbereitenden Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum FNP), um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Beide Verfahren sollen in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
Das zukünftige Plangebiet ist umgeben von allgemeinen Wohngebieten i.S.d. § 4 BauNVO bzw. von Mischgebieten i.S.d. § 6 BauNVO.
Der Baukörper muss sich hinsichtlich Baumasse und überbaubarer Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen.
Ein nicht unerhebliches Verkehrsaufkommen und immissionsschutzrechtliche Auswirkungen müssen berücksichtigt werden.
Das zukünftige Plangebiet befindet sich innerhalb einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche.
Erschließung
Wegseitige Erschließung
Der vorhandene Schulstandort auf einer Teilfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst ist über 3 öffentlich-rechtlich gewidmete Verkehrsflächen erschlossen:
Medienseitige Erschließung
Im Rahmen der Vorbereitung der Aufgabenstellung einer Machbarkeitsstudie wurden im Jahr 2020 Leistungsauskünftige bei den Medienträgern eingeholt. Auf Grundlage der damaligen Auswertung ist von einer gesicherten medientechnischen Erschließung auszugehen.
Im Rahmen des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens werden diese Medienauskünfte im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt.
Verfügungsgewalt der Plangebietsfläche
Sowohl das Flurstück 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz), als auch das Flurstück 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) befinden sich in kommunalen Eigentum. Ein Flächenerwerb bzw. bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Wasserrechtliche Aspekte
Wasserrechtliche Aspekte:
Sonstiges
Tierschutzallgemeinverfügung: Sperrzone II SPN Nord
Brandschutztechnische Aspekte
Im Umkreis von 300 m, die lt. DVGW Arbeitsblatt W 405 vorgeschrieben sind, sind folgende Unter- und Oberflurhydranten vorhanden:
Jede Wasserentnahmestelle bringt mindestens 800 1 / min.
Größe des Plangebietes
Fläche: 24.935 m² Umring: 695 m
Kosten
Für die kompletten Planungsleistungen, konkret für die Erstellung des Bebauungsplanes inkl. Grünordnung / Umweltbericht und das vorbereitende Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) wurden die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert (2024: 60.000,00 EUR, 2024: 10.000,00 EUR).
Leistung: 51.1.01.100 Sachkonto: 52710000
Hinweis
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Neubau einer 1,5 – zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)
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