Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort.
Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gegeben.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2023 wurde die Beschlussvorlage Nr. SVV/0637/2023 eingebracht (Entscheidung zum Standort Keune und Hort Pfiffikus).
Hierbei hat sich die Stadtverordnetenversammlung für eine nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune für das Areal neben der Triebeler Straße 200 bekannt.
Im Punkt 2 hat die Stadtverordnetenversammlung an diesem Standort folgendes beschlossen:
a) den Neubau einer 1,0 – 1,5 zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote / Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Raumprogramm b) die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen c) Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück d) Die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei e) den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Geltungsbereich des 15. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplan, bestehend aus den Flurstücken 778/5 und 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt:
a) Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Keune in der Fassung der 2. Änderung und im Bereich der bebauten Fläche, Ausweisung als Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) Übriger Bereich der ausgewählten Flächen: Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB
Bisherige Darstellung im gültigen FNP von 1998
Eine analoge Darstellung erfolgte im 3. Komplexen Änderungsverfahren zum FNP im Entwurf zur 1. Offenlegung.
Bebauungspläne müssen sich aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan entwickeln.
Hieraus ergibt sich die Erforderlichkeit zur Anpassung des Flächennutzungsplanes, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Geplante Darstellung im nunmehrigen 15. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Angaben zum Plangebiet
Fläche: 24.935 m² (Schulstandort inkl. Turnhalle) Umring: 695 m
Kosten
Für die kompletten Planungsleistungen, konkret für die Erstellung des Bebauungsplanes inkl. Grünordnung / Umweltbericht und das vorbereitende Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) wurden die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert (2024: 60.000,00 EUR, 2025: 10.000,00 EUR).
Leistung: 51.1.01.100 Sachkonto: 52710000
Hinweis
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichung „15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“
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