Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0695/2024  

 
 
Betreff: Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel derAusweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
07.05.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan 15. Änderung FNP

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort.  

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gegeben.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2023 wurde die Beschlussvorlage Nr. SVV/0637/2023 eingebracht (Entscheidung zum Standort Keune und Hort Pfiffikus).

 

Hierbei hat sich die Stadtverordnetenversammlung für eine nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune für das Areal neben der Triebeler Straße 200 bekannt.

 

Im Punkt 2 hat die Stadtverordnetenversammlung an diesem Standort folgendes beschlossen:

 

a)      den Neubau einer 1,0 1,5 zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote / Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Raumprogramm

b)      die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen

c)      Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück

d)      Die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei

e)      den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“

 

 

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Der Geltungsbereich des 15. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplan, bestehend aus den Flurstücken 778/5 und 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt:

 

a)      Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich Keune in der Fassung der 2. Änderung und im Bereich der bebauten Fläche, Ausweisung als Klarstellungsfläche i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB

b)      Übriger Bereich der ausgewählten Flächen:

Außenbereichsflächen, Beurteilung über § 35 BauGB

 

 

Bisherige Darstellung im gültigen FNP von 1998

 

  • Waldfläche
  • Wohnbaufläche
  • Gemeinbedarfsfläche (alte Turnhalle)
  • LSG „Neißeaue“
  • Trinkwasserschutzzone III

 

Eine analoge Darstellung erfolgte im 3. Komplexen Änderungsverfahren zum FNP im Entwurf zur 1. Offenlegung.

 

Bebauungspläne müssen sich aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Hieraus ergibt sich die Erforderlichkeit zur Anpassung des Flächennutzungsplanes, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Geplante Darstellung im nunmehrigen 15. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)

 

  • Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort
  • LSG „Neißeaue“
  • Trinkwasserschutzzone III

 

Angaben zum Plangebiet

 

Fläche:     24.935 m² (Schulstandort inkl. Turnhalle)

Umring:        695 m

 

 

Kosten

 

r die kompletten Planungsleistungen, konkret für die Erstellung des Bebauungsplanes inkl. Grünordnung / Umweltbericht und das vorbereitende Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) wurden die erforderlichen finanziellen Mittel gesichert (2024: 60.000,00 EUR, 2025: 10.000,00 EUR).

 

Leistung:     51.1.01.100

Sachkonto:   52710000

 

 

Hinweis

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

70.000,00

EUR

285.242,76

EUR

158.447,50

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichung 15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan 15. Änderung FNP (7002 KB)