Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0703/2024/1  

 
 
Betreff: Ausgleichsbepflanzung und Aufforstung Bioenergiepark Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Janisch
Federführend:Fraktion unabhängig Links (uL) Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
07.05.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin mit der sofortigen Umsetzung der Ausgleichsbepflanzung und der Aufforstung, der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bioenergiepark Forst (Lausitz) im Jahr 2009 festgelegten Flächen, unter Beachtung folgender Schwerpunkte:

 

 

  1. Schaffung von natürlichem Sicht- und Lärmschutz.

 

  1. Eindämmung der massiven Geruchsbelästigung durch die Anlage.

 

  1. Verbesserung des Landschaftsbildes durch die Integration von standortgerechten,        heimischen Pflanzen, um eine harmonische Einbindung der Anlage in der         

Umgebung zu fördern.

 

  1. Förderung der Biodiversität zur Steigerung der ökologischen Vielfalt.

 

 

Die Maßnahmen sind spätestens bis 30.06.2025 vollständig umzusetzen, die Stadtverordnetenversammlung ist über den Verlauf zu informieren.

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bioenergiepark Forst (Lausitz) wurde im Jahr 2009 beschlossen. Anschließend wurde der erste Abschnitt der Bioenergieanlage errichtet und ist seit diesem Zeitpunkt im Betrieb. 

Die im städtebaulichen Vertrag festgelegten Maßnahmen wurden nie umgesetzt. Eine Aufforstung der umliegenden Flächen hat nie stattgefunden. Die Bioenergieanlage wurde in den vergangenen Jahren erweitert. Die Anlage ist bis zum heutigen Tag nicht hermetisch verschlossen und stellt eine erhebliche Umweltbelastung dar. Die Stadtverwaltung hat die Erweiterung der Anlage als laufendes Geschäft der Verwaltung abgewickelt und die Ausgleichsmaßnahmen aus den Beschlüssen von 2009 nie umgesetzt.