Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Standort: Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 410 (Lage zwischen dem Bioenergiepark Forst (L.) und der Bundesautobahn BAB 15, Anschlussstelle Forst, südlich des Bioenergieparks) – siehe Anlage 1
Die Agrargenossenschaft Forst eG hat im Jahr 2022 einen Antrag auf Errichtung und Betrieb von drei Wirtschaftsdüngelagern (Wirtschaftsdüngebehälter) am Standort 03149 Forst (Lausitz) auf dem Flurstück 410 der Flur 37 in der Gemarkung Forst gestellt. Bei den drei Wirtschaftsdüngerbehältern (aus Stahlbetonfertigteilen) handelt es sich um Lagerraum für Gärreste aus dem benachbarten Bioenergiepark. Es wurde ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt, verfahrensführende Behörde ist das Landesamt für Umwelt. Die Stadt Forst (Lausitz) hat in diesem Verfahren eine gemeindliche Stellungnahme abgegeben. Die Genehmigung für dieses Vorhaben wurde erteilt, das Vorhaben befindet sich in Realisierung.
Die im Bioenergiepark Forst anfallenden Gärreste werden in den Wirtschaftsdüngerbehältern zwischengelagert, um diese dann im Ausbringungszeitraum bedarfsgerecht auf den landwirtschaftlichen Flächen auszubringen.
Die WiDü Forst GmbH ist Grundstückseigentümer des Flurstücks 410 und betreibt zukünftig den Standort mit den drei Wirtschaftsdüngerbehältern. Der Hauptgesellschafter der WiDü Forst GmbH, die Agrargenossenschaft eG, über den seinerzeit die BlmSch-Genehmigung für dieses privilegierte Bauvorhaben erteilt wurde, hat die Absicht, mittelfristig aus dem operativen Betrieb und Betriebsgesellschaft auszuscheiden. Um in diesem Fall den Weiterbetrieb auch ohne einen neuen privilegierten Hauptgesellschafter sicherzustellen, sollen die dafür erforderlichen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die WiDü Forst GmbH hat deshalb mit Schreiben vom 26.03.2024 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger partieller Anpassung des Flächennutzungsplanes eingereicht. Dem Antrag liegt eine grundsätzliche Kostenübernahmeerklärung des Vorhabenträgers bei.
Gemarkung Forst, Flur 37, Flurstück 410 – bauplanungsrechtliche Einordnung – Information:
Gülle oder Gärresten mit einer Lagerkapazität von 6.500 Kubikmetern oder mehr) Beurteilung im BlmSch-Genehmigungsverfahren als privilegiertes Vorhaben i.S.d d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan partiell im Parallelverfahren zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB). Es sollen zeitnah erforderliche Bauleitplanverfahren eingeleitet und durchgeführt werden:
Ein Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i.S.d. § 11 BauNVO).
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat u.a. auf der Grundlage § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers (hier: Antrag vom 26.03.2024) über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Der Geltungsbereich (Planbereich) der vorgenannten Bauleitplanverfahren beinhaltet das Flurstück 410 der Flur 37, Gemarkung Forst und umfasst eine Größe von ca. 23.494 m².
Das Vorhaben ist u.a. in Zusammenhang mit einer Sicherung des Betriebs und einer nachhaltigen Entwicklung des Bioenergieparks Forst (Lausitz) zu betrachten.
Zur Information: Mit der Ausweisung des Sondergebietes „Bioenergiepark“ im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd (vorhabenbezogener B-Plan Bioenergiepark Forst (Lausitz) IGG Forst-Süd, Teilgebiet 9, in Kraft seit 16.07.2010) wurden die Voraussetzungen zur Etablierung einer Biogas- bzw. Biomethan-Erzeugungsanlage in Forst (Lausitz) geschaffen.
Die Anlage hat eine Biomethan-Aufbereitungskapazität von 700 Nm²/h und kann damit jährlich rund 6 Mio. m³ klimaneutrales Biomethan in Erdgasnetz einspeisen. Die ursprünglich geplante Dimensionierung der Anlage sah die Errichtung einer Biogasanlage mit einer jährlichen Einspeisung von 20 Mio. m³ Biomethan ins öffentliche Netz vor. Damit hatte die Erzeugungsanlage bisher knapp ein Drittel der ursprünglich geplanten Dimension erreicht.
Im II. Halbjahr des Jahres 2023 wurde der Firma Biogas Forst GmbH & Co. KG, Döberner Straße 24 in 03149 Forst (Lausitz) durch das Landesamt für Umwelt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) erteilt, den Bioenergiepark Forst wesentlich zu ändern. Durch die Änderung erhöhen sich u.a. die Durchsatzkapazitäten der Biogasanlage, die Gesamtkapazität zur Lagerung von Gärresten, die Feuerungswäremeleistung der BHKW-Anlage und die Produktionskapazität der Biogasaufbereitungsanlage erheblich.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Zielen der Landesplanung, der Stadt- und Regionalentwicklung, speziell auch den Zielen des INSEK und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) sowie den Zielen der kommunalen Wirtschaftsförderung.
Der Stadt Forst (Lausitz) entstehen durch die beantragten Bauleitplanverfahren keine Kosten. Der Vorhabenträger hat sich bereits mit Antragstellung grundsätzlich verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen.
Sollte die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren für das Vorhaben beschließen, wird im weiteren Verfahren ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ und zum „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ – Bestandteil des Beschlusses
Anlage 2 Vorhabenplan (Übersichtsplan) – zur Information
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