Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0713/2024  

 
 
Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) für die Dorfstraße im unbefestigten Bereich (Straßenabschnitt 03 und 04 gemäß Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz)), OT Sacro
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gohrbandt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
07.05.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Dorfstraße (Straßenabschnitte 03 und 04), OT Sacro
Anlage 2 Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung Erschließungsanlage Dorfstraße

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) laut Anlage 1r die Dorfstraße im unbefestigten Bereich der Straßenabschnitte 03 und 04 laut Anlage 2.

Die Anlage 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Der vorhandene Dorfanger im Ortsteil Sacro wird allseitig von der Dorfstraße begrenzt. Im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) ist die Dorfstraße in 4 Straßenabschnitten aufgeteilt. Westlich des Dorfangers verlaufen die bereits mit Asphalt befestigten Straßenabschnitte 01 und 02. Diese beiden Abschnitte unterliegen beitragsrechtlich dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG).

Östlich des Dorfangers verlaufen die Straßenabschnitte 03 und 04, die unbefestigt und demnach beitragsrechtlich dem Erschließungsbeitragsrecht gemäß Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen sind.

 

Zur schrittweisen Umsetzung der Dorfgestaltungskonzeption für den Dorfanger im Ortsteil Sacro (Informationsvorlage SVV/0451/2017 am 20.06.20217 im ABP) und Strukturierung des öffentlichen Raumes soll die den Dorfanger östlich begrenzende, unbefestigte Dorfstraße in den Straßenabschnitten 03 und 04 lt. Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) hergestellt werden.

 

Die Vorentwurfsplanung für das Bauvorhaben zur erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Dorfstraße im Ortsteil Sacro wurde im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 07.04.2022 (Vorlage SVV/0425/2022) vorgestellt. Auf der Grundlage der abgestimmten Varianten des Vorentwurfs für die Erschließungsanlage Dorfstraße ergeben sich in der vorläufigen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von 1.584.600,00 EUR brutto, die mit 1.281.000,00 EUR auf die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage (BauGB), mit 95.000,00 EUR auf die Erneuerung / Verbesserung / Erweiterung der Straßenbeleuchtung (KAG) und mit 147.000,00 EUR auf die Herstellung der Grundstückszufahrten (Kostenersatz nach KAG) entfallen.

 

Unter Berücksichtigung der Kosten der vorläufigen Kostenschätzung in Höhe von 1.281.000,00 EUR für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Dorfstraße Ost und der rechtswirksamen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Sacro ergibt sich ein sehr strak erhöhter Beitragssatz von 23,99 EUR / m², der aufgrund der ländlichen Strukturen besonders für die östlichen Grundstückseigentümer der Erschließungsanlage und der Kirchengrundstücke mit überaus hohen Grundstücksflächen eine Unverhältnismäßigkeit darstellt.

 

r das geplante Bauvorhaben wird eine EU-Förderung im Rahmen des Förderprogramms LEADER zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Höhe von max. 800.000,00 EUR in Aussicht gestellt. Dabei sind nur Kosten der Stadt Forst (Lausitz) förderfähig; Einnahmen Dritter sind unter Berücksichtigung rechtswirksamer Gesetze (BauGB und KAG) und Satzungen (Erschließungs- und Straßenbaubeitragssatzung) in Abzug zu bringen.  

 

Unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der vorgenannten max. Förderung wurde ein zukünftiger Erschließungsbeitragssatz von 3,6388 EUR / m² ermittelt, der nach Bewertung der beitragsfähigen Grundstücksflächen nach Art und Maß der baulichen Ausnutzbarkeit vergleichbare Erschließungsbeiträge je Grundstück entsprechend dem übrigen Stadtgebiet Forst (Lausitz) erzielt.

 

Gemäß § 132 BauGB regeln die Gemeinden durch Satzung u.a. Art und den Umfang der Erschließungsanlagen, die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes.

Demnach wird für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Dorfstraße eine Einzelsatzung aufgestellt und beschlossen, d.h. die rechtswirksame Erschließungsbeitragssatzung wird in § 1 durch die Benennung der erstmalig endltigen Herstellung der Erschließungsanlage Dorfstraß im unbefestigten Bereich (Straßenabschnitte 03 und 04 gemäß Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz)), OT Sacro ergänzt und in § 6 der zukünftige Beitragssatz festgeschrieben (siehe Anlage 1). In der Anlage 2 befindet sich der Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung der betreffenden Erschließungsanlage Dorfstraße .

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen r die Dorfstraße (Straßenabschnitte 03 und 04), OT Sacro

 

Anlage 2 Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung Erschließungsanlage Dorfstraße 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Dorfstraße (Straßenabschnitte 03 und 04), OT Sacro (90 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Flurkartenausschnitt mit Kennzeichnung Erschließungsanlage Dorfstraße (2479 KB)