Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0716/2024/1  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Verwaltungsgebührensatzung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016-Neuaufnahme Punkt 4.8 in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Gebühren im Fachbereich Bürgerservice) gemäß Anlage 1

 

 

 


Erläuterungen:

 

Im Fachbereich Bürgerservice, Bürgeramt im 1.OG des Rathauses wird eine Fotokabine in Betrieb genommen worden. Diese steht allen Bürgern zur Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten zur Verfügung.

In ihrer Wartezeit können die Bürger selbstständig ein digitales biometrisches Lichtbild aufnehmen. Nach der Aufnahme des Passfotos wird das Bild auf dem Monitor des Automaten sichtbar. Es stehen bestenfalls drei Bilder zur Auswahl. Dabei wird geprüft, ob das Foto den Anforderungen für Ausweisbilder entspricht. Sollte die Aufnahme nicht gelungen sein, werden Hinweise auf dem Bildschirm angezeigt, wie das Lichtbild verbessert werden kann und man kann es erneut versuchen. Die Passbilder werden nicht ausgedruckt, sondern digital direkt an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet. Dies spart Zeit und verkürzt die Dauer des Antragsprozesses.

Das Terminal stellt sich automatisch auf die ideale Höhe ein. Auf einem Display werden die einzelnen Schritte angezeigt.

Die Nutzungsgebühr beträgt 8,00 Euro und ist bei der Beantragung eines Dokuments zu entrichten. Nach 24 Stunden werden die Bilddaten auf dem Automaten gelöscht, damit der Datenschutz gewährleistet ist.

Die Entrichtung einer Nutzungsgebühr für die Fotokabine dient der monatlichen Mietzahlung an den Vermieter.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Verwaltungsgebührensatzung (12 KB)