Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0721/2024  

 
 
Betreff: Überprüfung der Einhaltung des Immissonsschutzgesetzes des BioEnergie Parkes Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:AfD-Fraktion
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.05.2024 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Landesamt für Umwelt Brandenburg

(LfU) darüber zu informieren, dass der Verdacht besteht, dass seitens des Betreibers des

BioEnergie Park Forst wesentliche Forderungen und Bestimmungen des

Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImschG) hinsichtlich der Luftreinhaltung und

Geräuschreduzierung während des Betriebes der derzeitigen Anlagen nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang eingehalten werden.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt diesbezüglich das LfU

  Aufzufordern, aufgrund der Dringlichkeit bis zum 30.06.2024, ein entsprechendes

  Gutachten über die Einhaltung der vorgeschriebenen Schall — und Luftimmissionswerte

  vorzulegen. Dieses Gutachten ist von einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen

  zu verfassen.

 

3. Sollten wesentliche Verstöße festgestellt werden, beschließt die  Stadtverordnetenversammlung bereits jetzt das LfU aufzufordern, ein erneutes

 immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für den fach — und sachgerechten

 Weiterbetrieb des Bioenergie Parkes Forst einzuleiten. Das LfU wird gleichfalls

 aufgefordert, bis zum Abschluss des Verfahrens das Ruhen des Betriebs anzuordnen und

 wg. Gefahr im Verzug einen Weiterbetrieb während des Rechtsweges nicht zuzulassen.

 


Erläuterungen:

 

Im Rahmen der Erzeugung von Biogas aus pflanzlichen und tierischen Abfällen entstehen mannigfache teilweise hochgiftige und — gefährliche Substanzen wie Methan und Ammoniak etc. pp., die zu erheblichen Luftverunreinigungen führen. Der Anlagenbetreiber hat bislang die Produktion in einem abgeschlossenen System nicht ausreichend sichergestellt. Die Anwohner, darunter eine Schule und ein Kindergarten klagen über eine andauernde erhebliche Geruchsbelästigung und gesundheitlich relevante Symptome.

Darüber treten im Verlaufe des Produktionsprozesses immer wieder festzustellende erheblichen Lärmbelästigungen auf, die weit über das normale Maß hinausgehen.

Es besteht der Verdacht, dass die Vorgaben des BlmschG nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden.