Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0722/2024  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt
hier: Festsetzung des Projektumfanges zur Erreichung der vereinbarten Ziele
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2024 
32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Finanzhaushalt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt folgenden Projektumfang für die Sanierung, Modernisierung und Erneuerung durch nachstehende (Teil-)Maßnahmen im Finanzplanzeitraum 2022 bis 2027 für die Sportanlagen des Vereins Schwarz-Weiß Keune e.V. u.a.:

a)      im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bis 12/2025

       Sanierung und Modernisierung des Vereinsgebäudes

       Anbau von Umkleidekabinen incl. der Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Forderungen zu erneuerbaren Energien sowie die Sanierung der Gebäudehülle

b)      entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg 2021 2024 (GPB)

       hier: Errichtung einer Flutlichtanlage

c)       aus Haushaltsmitteln, u.a. im Rahmen der HH-Planung 2024 ff. der Stadt Forst (Lausitz)

       Erneuerung einer Zaunanlage

d)      Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. der Stadt Forst (Lausitz)

       Erhaltung der vorhandenen Beleuchtung sowie der barrierefreien Stellplätze

e)      Ertüchtigung des vorhandenen Brauchwasserbrunnens zur Bewässerung der Sportanlage (bereits realisiert)

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hebt den Beschluss SVV/0659/2023 vom 26.01.2024 auf.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Antrag auf Festsetzung des Projektumfanges im Bundesprogramm beim Fördermittelgeber erneut einzureichen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die Entscheidungen informiert.

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder über­regionaler Bedeutung im Hinblick auf ihre Wirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration gefördert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat in ihrer Sitzung am 30.10.2020 die Entwicklung des Sportareals Schwarz-Weiß Keune beschlossen (SVV/0202/2020).

 

r das geplante Vorhaben liegt ein Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 04.05.2022 vor. Die Projektförderung in Höhe von 542.070,00 EUR wird als Höchstbetrag gewährt bei einem Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 602.300,00 EUR. Im Bundesprogramm ist der Finanzrahmen generell gedeckelt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind mit folgenden Maßnahmen in der Antragstellung unterlegt worden:

 

      Sanierung und Modernisierung des Vereinsgebäudes, 2. Phase

      Anbau von Umkleidekabinen incl. Sanierung der Gebäudehülle

      Sanierung der Stellplätze

      Neubau der Zaunanlage

      Errichtung einer Flutlichtanlage und Beleuchtung der Anlage

      Errichtung Brauchwasserbrunnen zur Bewässerung der Sportanlage

      Planungs- und Nebenkosten

 

Aufgrund der enormen Baukostenentwicklung sind die vorgenannten Teilmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Bewilligung nicht umsetzbar. Mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2024 sind für das Vorhaben u. a. im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogrammes 850,0 TEUR im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit veranschlagt. Der Auszug aus dem Investitionshaushalt ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemeinsam mit dem Verein sind Teilmaßnahmen priorisiert worden. Dabei wurden die Teilmaßnahmen mit Bezug zum Gebäude mit der obersten Priorität versehen. Diese sind:

 

      Sanierung und Modernisierung des Vereinsgebäudes, 2. Phase

      Anbau von Umkleidekabinen incl. der Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Forderungen zu erneuerbaren Energien sowie die Sanierung der Gebäudehülle

 

Entsprechend der Entwurfsplanung, Variante 6b, für die vorgenannten Teilvorhaben liegen Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 788.353,46 EUR vor (Vorlage SVV/0664/2023).

 

Des Weiteren ist die Sanierung der Gebäudehülle als oberste Priorität einzustufen. Dazu erfolgte eine Kostenannahme. Diese beläuft sich auf ca. 40,0 TEUR.

 

Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Bundesprogramm platziert werden. Damit erhöht sich der Eigenanteil für die Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Maßnahme Flutlichtanlage wurde am 14.02.2024 vom Verein entsprechend der „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg 2021 2024 (GPB)“ beantragt. Die Stadt hat zu diesem Antrag erklärt, dass bei einer Förderung die Eigenanteile in Höhe von 21.175,00 EUR für die Errichtung der Flutlichtanlage übernommen werden, sodass die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 84.705,72 EUR glich ist.

 

Die im Projektumfang aufgezeigte Erneuerung einer Zaunanlage befindet sich aufgrund der Eigeninitiative des Vereins in einer Angebotsabfrage. Die aufgezeigten Kosten vom Februar 2024 belaufen sich auf ca. 25,0 TEUR. Die Stadt rde dem Verein im Rahmen des Pachtvertrages einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss (aus dem Ergebnishaushalt) in Höhe von 25,0 TEUR 2024 ff. zusichern. Der Abschluss der Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein steht noch aus.

 

r die Erhaltung der vorhandenen Beleuchtung sowie der barrierefreien Stellplätze und die Ertüchtigung des vorhandenen Brauchwasserbrunnens sind Mittel aus dem laufenden Haushalt vorgesehen. Bei den Stellplätzen und der Beleuchtung geht es vorrangig um den Erhalt, während die Ertüchtigung des Brauchwasserbrunnens bereits mit 1.983,25 vollzogen ist.

 

Die Gesamtmaßnahmen übersteigen deutlich die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Haushaltsplanung ab 2025 ff. wird sich die Stadt gemeinsam mit dem Verein um weitere Fördermittel und entsprechende Mittelakquise bemühen, um das Vorhaben fortlaufend zu berücksichtigen.

 

Aufgrund dieser Kostenentwicklung ist es notwendig, Teilmaßnahmen, die nicht mit oberster Priorität versehen worden sind, aus dem Fördervorhaben des Bundes herauszulösen, den Fördermittelgeber über diese Änderung zu informieren und die entsprechende Zustimmung einzuholen.

 

Die Haushaltssatzung 2024 enthält genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen, die zur Co-Finanzierung (Eigenanteile) von Investitionsmaßnahmen notwendig sind, insbesondere auch für die in den vorgenannten Erläuterungen. Die diesbezügliche kommunalaufsichtliche Genehmigung des Landkreises Spree-Neiße liegt noch nicht vor.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 938.059,18 EUR, davon entfallen auf das Bundesprogramm 828.353,46 EUR.


Anlagen:

Auszug aus dem Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Finanzhaushalt (195 KB)