Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die in der Anlage vorliegende Entwurfsplanung zum Bauvorhaben „Ersatzneubau Dorfgemeinschaftshaus Klein Bademeusel“. Erläuterungen:
Das Dorfgemeinschaftshaus befindet sich am Dorfanger und ist eine eingeschossige Baracke ohne Sanitäreinrichtungen aus dem Jahr 1958. Die vorhandenen Gebäudeaußenmaße sind ca. 25 m x 10 m. Das Gebäude ist nach einer über 60-jährigen Nutzung nicht mehr sanierungsfähig, entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss ersetzt werden.
Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt die Maßnahme über das Förderprogramm LEADER zu beantragen dessen Förderung 75 % beträgt. Das Maßnahmenblatt für die Bewertung durch die LAG wurde bei der LAG Spree-Neiße-Land e.V. am 30.11.2023 eingereicht. Der Begleitausschuss der LAG hat am 08.03.2024 das Bauvorhaben als förderfähig eingestuft. Der Fördermittelantrag wird derzeit erarbeitet und bis spätestens 09.09.2024 eingereicht werden.
Maßgeblicher Bestandteil des Fördermittelantrages ist die Baugenehmigung, die, aufbauend auf der Entwurfsplanung, mit der darauf folgenden Genehmigungsplanung zu beantragen ist.
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde unter Berücksichtigung der Hinweise und Bedürfnisse und in Abstimmung mit der Dorfgemeinschaft der Ortsteile Groß Bademeusel und Klein Bademeusel erstellt. Beide Ortsteile haben am 29.10.2021 mit einem Letter of Intent die gemeinsame Nutzung des neuen Dorfgemeinschaftshauses erklärt.
Die Entwurfsplanung erfolgte durch das Architekturbüro AIB GmbH aus Bautzen. Gemäß der Entwurfsplanung werden die Kosten für das Bauvorhaben wie folgt angegeben:
Kostenberechnung vom 30.04.2024
Baukosten 624.670,00 EUR brutto zzgl. Baunebenkosten, Honorar: 124.000,00 EUR brutto voraussichtliche Gesamtkosten: 748.670,00 EUR brutto
Vorbenannte Kosten stellen die förderfähigen Gesamtkosten dar und werden Bestandteil des Fördermittelantrages. Die Gesamtkosten sind im aktuellen Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit wie folgt dargestellt:
2024: 15.000,00 EUR 2025: 350.000,00 EUR 2026: 350.000,00 EUR
Die Fortschreibung des Finanzhaushaltes erfolgt mit der Haushaltsplanung 2025.
Die Entwurfsplanung in Form des Lageplanes, der Grundrisse und Ansichten sowie des Erläuterungsberichtes sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Entwurfsplanung stellt sich wie folgt dar:
1. vorbereitende Maßnahmen Zunächst wird das Baufeld, und nachfolgend der gesamte Dorfanger, auf Fundmunition abgesucht und ggf. beräumt, da es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt. Das vorhandene Gebäude wird gemäß des zu erstellenden Abfall- und Entsorgungskonzeptes abgebrochen und entsorgt. Das neue Gebäude wird am Standort des alten Dorfgemeinschaftshauses errichtet. Dabei wird nicht in den vorhandenen Grünbestand eingegriffen.
2. konstruktive und technische Maßnahmen Der Neubau ist ein eingeschossiger L-förmiger Baukörper, der sich in die angrenzende bauliche, ortstypische, ländliche Umgebung einfügt. Das Gebäude beinhaltet einen Sozialtrakt und einen großen Mehrzweckraum mit angrenzender Terrasse für Außenveranstaltungen. Ein Teil der Terrasse ist für eine variablere Nutzung überdacht. Der Mehrzweckraum hat einen direkten Zugang zum Außenbereich. Durch die eingeschossige Bauweise ist eine Barrierefreiheit gewährleistet. Die Gesamtaußenmaße sind ca. 20 m x 11 m. Die Abmessung der Außenterrasse beträgt ca. 10 m x 10 m.
Der Neubau wird unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, Verwendung moderner Technologien und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Ausführung der Planung geltenden Vorschriften und Gesetzlichkeiten (z.Bsp. GEG, Brandschutz u.ä.) konzipiert. Um nachhaltig zu bauen und damit einen positiven Fußabdruck zu hinterlassen ist angedacht, den Neubau in Holzbauweise zu errichten. Für eine möglichst kostengünstige Ausführung wird auch die Errichtung in konventioneller Massivbauweise untersucht und in Betracht gezogen. Notwendige Stellplätze werden gemäß Satzung vorgesehen.
Eine besondere Beachtung erhält die energetische Gebäudeplanung. Unter anderem wird neben dem herkömmlichen Elektronetzanschluss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung und Betreibung der Wärmepumpe der Heizung errichtet. Die Dämmung der Gebäudehülle erfolgt gemäß Vorgaben des GEG, und die Beheizung des Gebäudes primär durch eine Wärmepumpenanlage. Hier soll ein Wasser-Wasser-System unter Nutzung einer Tiefenbohrung zum Einsatz kommen. Die elektrische Betreibung wird durch die Photovoltaikanlage unterstützt. Auf Wunsch der Dorfbewohner wird der vorhandene Kachelofen als Hülle erhalten und mit moderner Technologie, einem Wärmetauscher der an den Heizwasserkreislauf angeschlossen ist, ausgerüstet. Die dort erzeugte Wärme wird in den Wärmepufferspeicher des Primärsystems übergeben und ist damit als Sekundärheizung konzipiert. Die zeitweise Betreibung des nostalgischen Kachelofens erfolgt mit festen Brennstoffen.
Der Flachdachbereich soll als Gründach ausgeführt werden. Die vorhandene Streuobstwiese wird unterstützt und erhalten. Die Ergänzung / Neuordnung der Grünflächen erfolgt nach ökologischen Grundsätzen mit bienenfreundlichen Pflanzen und Gehölzen. Im Umfeld des Ersatzneubaus sind Pflanzungen auf ca. 200 m² Fläche mit einheimischen, klimatauglichen und blühfreudigen Bienen- und Vogelnährgehölzen sowie typischen Wildobstarten des ländlichen Raumes angedacht. Der Fokus liegt dabei auf klimaresistenten und robusten Arten, die den zu erwartenden Wassermangel besser kompensieren können und über das Jahr Insekten und Vögel als Nahrungsquelle dienen können. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Erläuterungsbericht nach DIN 276
Anlage 2 E00 Lageplan
Anlage 3 E02 EP Grundriss Erdgeschoss
Anlage 4 E03 EP Grundriss Dachgeschoss / Dachdraufsicht
Anlage 5 E04 EP Schnitte
Anlage 6 E05 EP Ansichten Variante Holz
Anlage 7 E05 EP Ansichten Variante Putz
Anlage 8 E05 EP Ansichten Variante Platte
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