Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0006/2024  

 
 
Betreff: Nachbesetzung Praxis Pädiatrie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Jaehn
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2024 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Hauptverwaltungsbeamtin bis spätestens zur nächsten Stadtverordnetenversammlung im September 2024 mit den Geschäftsführern der Lausitzklinik Forst GmbH sowie der Universitätsklinik Cottbus, Herrn Schmidt und Herrn Scholl unverzüglich eine dauerhafte und tragfähige Lösung für die Versorgung der Stadt Forst mit einem Kinderarzt/ärztin im MVZ der Universitätsklinik Cottbus Standort Forst zu vereinbaren, sodass spätestens zum 01.10.2024 die Kinderarztpraxis am MVZ der Lausitzklinik Forst oder als Zweigstelle der Universitätsklinik Cottbus wieder besetzt ist. Über den Fortgang der Gespräche ist in den zuständigen Ausschüssen (Sozialausschuss, Haupt- und Wirtschaftsausschuss) Bericht zu erstatten. Gegebenenfalls sind die oben genannten Ausschüsse einzuladen.

 

 


Erläuterungen:

 

Seit vielen Monaten ist die kinderärztliche Versorgung trotz steter Beteuerung seitens der maßgebenden Verantwortlichen von der Lausitzklinik Forst und Universitätsklinik Cottbus (ehemals CTK) sungen zu finden, nicht gesichert.

Unzählige Beschwerden und Medienberichte haben an diesen unverantwortlichen Zuständen bis zum heutigen Tage nichts geändert. Seitens der oben genannten Geschäftsführungen werden immer neue Ausreden für die Fehl- und Nichtleistung erfunden.

 

Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechts- und Sozialstaat wird durch die Unzuverlässigkeit der kinderärztlichen Versorgung nachhaltig beeinträchtigt. Das Image von Forst als Pendler- und Wohnstadt für das Oberzentrum Cottbus ist in Gefahr. Es werden sich junge Familien zweimal überlegen, ob sie nach Forst ziehen möchten, wenn in der Kreisstadt nicht einmal die notdürftigste kinderärztliche Versorgung gesichert ist.

 

Es ist darüber hinaus völlig unverständlich, weshalb das größte Krankenhaus des Landes Brandenburg in der Zusammenarbeit mit der zweitgrößten Klinik (Ernst v. Bergmann) elementarste kinderärztliche Grundversorgung durch das MVZ der Universitätsklinik nicht anbieten kann. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Klinik in Cottbus überhaupt würdig ist, den Namen Universitätsklinik zu tragen. Den Abgeordneten wird anheim gestellt, diese Problematik des Leitungsversagens einmal den maßgebenden wissenschaftspolitischen Entscheidungsgremien vorzutragen.