Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: Hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter 6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf):
2 Sitze AfD 1 Sitz SPD/FDP/Grüne 1 Sitz CDU 1 Sitz „Gemeinsam für Forst“ 1 Sitz Sitz geht durch Einigung oder nach Losentscheid an die AfD oder DIE LINKE
Erläuterungen:
Verteilung der Sitze entsprechend § 41 Absatz 2 Brandenburgische Kommunalverfassung:
Fraktion: AfD 11 Sitze 6 x 11 2,44 27
Fraktion: SPD/FDP/Grüne 6 Sitze 6 x 6 1,33 27
Fraktion: CDU 5 Sitze 6 x 5 1,11 27
Fraktion „Gemeinsam für Forst“ 3 Sitze 6 x 3 0,66 27
Fraktion: DIE LINKE 2 Sitze 6 x 2 0,44 27
AfD 2,44 = 2 = 2 SPD/FDP/Grüne 1,33 = 1 = 1 CDU 1,11 = 1 = 1 „Gemeinsam für Forst“ 0,66 = 0 + 1 = 1 DIE LINKE 0,44 = 0
Gesamt: = 5
Da aber 6 Sitze zu besetzten sind und die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE die gleichen Zahlenbruchteile hinter dem Komma haben, wird die Entscheidung lt. § 41 (2) Satz 5 wie folgt getroffen:
„Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.“
Es können Beschäftigte der Gemeinde oder auch sachkundige Dritte benannt werden.
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