Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0008/2024  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Porczio
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2024 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:

 

1 Sitz:  Hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter

6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf):

 

2 Sitze AfD  

1 Sitz SPD/FDP/Grüne  

1 Sitz CDU  

1 Sitz Gemeinsam für Forst“  

1 Sitz Sitz geht durch Einigung oder nach Losentscheid an die AfD oder DIE LINKE

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Verteilung der Sitze entsprechend § 41 Absatz 2 Brandenburgische Kommunalverfassung:

 

 

Fraktion: AfD  11 Sitze 6 x 11 2,44

  27

 

Fraktion: SPD/FDP/Grüne 6 Sitze 6 x 6 1,33

  27

 

Fraktion: CDU 5 Sitze 6 x 5 1,11

   27

 

Fraktion „Gemeinsam für Forst“ 3 Sitze 6 x 3 0,66

   27

 

Fraktion: DIE LINKE 2 Sitze 6 x 2 0,44

   27

 

 

 

AfD 2,44 = 2  = 2

SPD/FDP/Grüne 1,33 = 1  = 1

CDU 1,11 = 1  = 1

Gemeinsam für Forst“ 0,66 = 0 + 1 = 1

DIE LINKE 0,44 = 0 

 

Gesamt:    = 5

 

 

Da aber 6 Sitze zu besetzten sind und die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE die gleichen Zahlenbruchteile hinter dem Komma haben, wird die Entscheidung lt. § 41 (2)

Satz 5 wie folgt getroffen:

 

Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

 

Es können Beschäftigte der Gemeinde oder auch sachkundige Dritte benannt werden.