Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0010/2024  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH (LKF)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Porrczio
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2024 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH:

 

1 Sitz: hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter

2 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender

 Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41

 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf):

 

1 Sitz AfD

1 Sitz SPD/FDP/Grüne


Erläuterungen:

 

Grundlage ist der § 8 Abs. 2, des Gesellschaftervertrages der LKF. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern, 4 für den Hauptgesellschafter (51 %), der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, aus Potsdam. Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) (49 %) stehen im Aufsichtsrat der Lausitzklinik Forst GmbH 3 Sitze zu. Ein Sitz ist für die Vorsitzende des Betriebsrates der LKF GmbH.

 

Im Gesellschaftsvertrag abschließend geregelt sind Vorsitz und stellvertretender Vorsitzender. Erstgenannter ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm betrauter Beschäftigter der Landeshauptstadt. Der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat steht der hauptamtlichen Bürgermeisterin/bzw. dem von ihr dauerhaft Betrauten zu.

 

Nach § 97 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit Absatz 1 vertritt die hauptamtliche Bürgermeisterin die Gemeinde im Aufsichtsrat. Die hauptamtliche Bürgermeisterin kann Bedienstete der Gemeinde mit ihrer Vertretung dauerhaft mit der Aufgabe betrauen.

Die weitere Besetzung der 2 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

 

Verteilung der Sitze entsprechend § 41 Absatz 2 Brandenburgische Kommunalverfassung:

 

Fraktion: AfD 11 Sitze 2 x 11 0,81

   27

 

Fraktion: SPD/FDP/Grüne  6 Sitze 2 x 6 0,44

   27

 

Fraktion: CDU  5 Sitze 2 x 5 0,37

   27

 

Fraktion: „Gemeinsam für Forst“  3 Sitze 2 x 3 0,22

   27

 

Fraktion: DIE LINKE  2 Sitze 2 x 2 0,14

   27

 

Es können Beschäftigte der Gemeinde oder auch sachkundige Dritte benannt werden.