Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0011/2024  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Simone Porczio
Federführend:VV2 als Beteiligungsverwaltung Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2024 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Sitz zur Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH, dieser wird gemäß § 40 BbgKVerf gewählt.

 

1 Sitz hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter

1 Sitz Vertreter der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entsprechend

§ 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 


Erläuterungen:

 

Dem Mitgesellschafter Stadt forst (Lausitz) stehen entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat 2 Sitze zu.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 ist ein Sitz für die Bürgermeisterin oder ein von ihr benannter Verwaltungsvorstand als dauerhafter Vertreter.

 

Die weitere Besetzung des einen Sitzes erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze und und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. § 8 Absattz 3 des Gesellschaftsvertrages.

 

Es können auch sachkundige Dritte benannt werden.