Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Kredit in Höhe von 1.347.200 Euro für das Haushaltsjahr 2024 laut Genehmigungsbescheid des Landkreises Spree-Neiße vom 06.08.2024 zu akzeptieren. Erläuterungen:
Am 15.03.2024 wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Im Zuge des Prüfverfahrens (04 - 07/2024) der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße wurde durch die Verwaltung u. a. der Nachweis der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit eines Großteils der geplanten Investitionen für 2024 erläutert und zum Stand der Umsetzung der einzelnen veranschlagten Ansätze für Investitionsmaßnahmen berichtet. Hier musste die Stadt u. a. erklären, mit welchen Maßnahmen sie bereits baulich begonnen hat. Die beschlossene Haushaltssatzung 2024 enthält genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen in Höhe von 1.989.200 Euro. Im Anhörungsverfahren zur beabsichtigten Bescheiderteilung der Genehmigung der Kreditermächtigung (Schreiben der Kommunalaufsicht vom 22.07.2024) wurde der Stadt mitgeteilt, nur einen Teilbetrag konkret in Höhe von 1.347.200 Euro zu genehmigen. Als Auflage besteht, eine entsprechend angepasste Beschlussfassung zur Kredithöhe (Beitrittsbeschluss) herbeizuführen.
Nach Prüfung und Beurteilung der Kommunalaufsicht steht die Kreditverpflichtung u. a. nicht im Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit und dem grundsätzlich zu hohen Anteil von Maßnahmen im freiwilligen Bereich.
Durch den Landkreis wurde mit Bescheid vom 06.08.2024 der genehmigungspflichtige Teil „Gesamtbetrag Kreditaufnahme“ nur anteilig in Höhe von 1.347.200 Euro (erst mit Genehmigung feststehend) genehmigt. Durch den nachstehend dargestellten zeitlichen Ablauf :
a) Planungs- und Redaktionsschluss der Aufstellung des Haushaltplanes/der Haushaltssatzung 2024 (11/2023), b) Einbringung der Haushaltssatzung in die SVV am 08.12.2023, c) der Beschlussfassung der Haushaltssatzungsatzung am 15.03.2024, d) und dem aktuellen Planungs- und Ausführungsstand vieler veranschlagter Maßnahmen
ist nach entsprechender intensiver Prüfung der Verwaltung die Kredithöhe von 1.347.200 Euro in 2024 auskömmlich. Zusätzliche investive überplanmäßige Deckungsmittel stehen durch bewilligte Landesmittel im Rahmen des Ausgleichs durch den Wegfall der Erhebungsmöglichkeit der Straßenbaubeiträge in Höhe von ca. 500 T-Euro zur Verfügung. Die Differenz zur ursprünglich geplanten Summe von 642.000 Euro wird entsprechend der vorgenannten Buchstaben a) bis d)
u. a. möglich durch 1. bis dato bestehende Minderbedarfe im Jahr 2024 und/bzw. 2. durch zeitliche Verschiebung bei :
Fahrzeuge/Ausstattung Brandschutz, 30 T-Euro Planung und Bau Grundschule/Hort Keune 100 T-Euro Maßnahme Freibad 70 T-Euro Kinder und Jugendzentrum 80 T-Euro verpachtete Sportstätten (Antrag für Vereinshaus PSV) 100 T-Euro Verschiedene Straßenbaumaßnahmen (Cottbuser Str., Sacro Dorfanger) 60 T-Euro Wirtschaftsförderung (Eigenanteil) 50 T-Euro Diverse Ausstattungsgegenstände (bewegliches Vermögen, Fahrzeuge, techn. Anlagen, Betriebsvorrichtungen) 80 T-Euro Betriebs- und Geschäftsausstattung alle Bereiche 75 T-Euro
Die vorgenannten Maßnahmen werden mit entsprechenden Mittelsperren versehen.
Zur Erlangung einer rechtswirksamen Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2024 ist ein Beitrittsbeschluss in der nächsten der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
Anlagen:
Genehmigungsbescheid des Landkreises Spree-Neiße zur Haushaltssatzung 2024
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