Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine und Körperschaften und ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben für das Jahr 2024 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06.05.2022), vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Vereinen, Körperschaften und ehrenamtlich arbeitenden natürlichen Personen die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben, werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06.05.2022) geregelt.
Im Jahr 2024 stehen insgesamt 20.000,00 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 15 Förderanträge von 15 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2024 insgesamt 23.215,78 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Laut Richtlinie darf die Förderung 80% der Gesamtkosten einer Maßnahme nicht überschreiten und die Gesamtförderung je Antragsteller nur 2.000,00 Euro betragen. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichender vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel sonst 22.055,78 Euro betragen würde.
Alle Förderantrage wurden mit Hilfe eines Verteilerkoeffizienten ermittelt. Die maximale Fördersumme der einzelnen Anträge wurde demnach um 9,33 % gekürzt.
Fördermittelanträge für das laufende Jahr können laut Förderrichtlinie bis zum 30.04. eingereicht werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Anlage 1 Vergabe von Zuwendungen an gemeinnützige Kulturvereine
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