Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0035/2024  

 
 
Betreff: Information zur Offenlegung der Anpassung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Schönig
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Planung Anhörung
17.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Planzeichnung
Anlage 3 Begründung + Umweltbericht

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung wird darüber informiert, dass der Flächennutzungs-

plan im Rahmen eines 14. Änderungsverfahrens des Fchennutzungsplanes gemäß § 3

Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst wird und der Entwurf inklusive Begründung für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegt wird.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) besitzt einen seit dem 04.05.1998ltigen Flächennutzungsplan

(FNP). Am 03.05.2002 wurde ein 3. komplexes Änderungsverfahren eingeleitet (Stand: 1.

Offenlegung ist erfolgt). Dieses Verfahren wurde gestoppt, da der Abschlussbetriebsplan

(ABP)r den Tagebau Jänschwalde bis heute nicht durch das Landesamt für Bergbau,

Geologie und Rohstoffe genehmigt wurde. Insofern  wurden in den vergangenen Jahren

mehrere Änderungen von Teilflächen im Rahmen von Änderungsverfahren des FNP

durchgeführt.

 

Auf acht Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) besteht aktuell Anlass zur

Anpassung der Darstellungen des FNP von 1998.

 

Ziel ist es, den FNP an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anzupassen, um der

natürlichen Entwicklung dieser Teilflächen aufgrund der verzögerten komplexen Änderung

nicht im Weg zu stehen.

 

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO wurde das Planungsbüro

Richter+Kaup beauftragt. Die Schätzkosten belaufen sich inklusive Nebenkosten (4%) auf

26.378,21 EUR (brutto). Die Vergütung wird nach Zeitaufwand berechnet.

 

r die Aufstellung von Bauleitplänen ist ein Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1

BauGB notwendig. r kleinteilige Anpassungen und teilräumliche Änderungen eines

ltigen Flächennutzungsplanes ist ein solcher Einleitungsbeschluss nicht erforderlich,

sodass nun bereits die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2, sowie § 4

Absatz 2 BauGB durchgeführt werden kann. Der Lageplan, die Planzeichnung und die

dazugehörige Begründung sind Bestandteile der Offenlage.

 

Da die Darstellungen des FNP auf den acht Teilflächen an die vorhandenen Bau- und

Nutzungsstrukturen angepasst werden, kann ein Verfahren nach § 13 Absatz 1 BauGB

durchgeführt werden (vereinfachtes Verfahren). Die Grundzüge der Planung, sowie die

bestehende Eigenart der näheren Umgebung werden durch die Anpassung nicht berührt.

Demnach entfällt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB.

 

Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach

§ 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3

Absatz 2 Satz 4 BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1

und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

 

Nach der Offenlage und Trägerbeteiligung werden die Abwägung der Stellungnahmen als

Abwägungsbeschluss, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes als

Festsetzungsbeschluss in die nächstmögliche Terminkette dem Ausschuss für Bauen und

Planung, dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss, sowie Stadtverordnetenversammlung als

Beschlussvorlage eingebracht. Im Anschluss folgt der Antrag auf Genehmigung durch die

here Verwaltungsbehörde.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

26.378,21

EUR

301.426,76

EUR

118.786,26

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

 

Anlage 2 Planzeichnung

 

Anlage 3 Begründung inklusive Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan (220 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung (5388 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung + Umweltbericht (4626 KB)