Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bauen und Planung wird darüber informiert, dass der Flächennutzungs- plan im Rahmen eines 14. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst wird und der Entwurf inklusive Begründung für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegt wird.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) besitzt einen seit dem 04.05.1998 gültigen Flächennutzungsplan (FNP). Am 03.05.2002 wurde ein 3. komplexes Änderungsverfahren eingeleitet (Stand: 1. Offenlegung ist erfolgt). Dieses Verfahren wurde gestoppt, da der Abschlussbetriebsplan (ABP) für den Tagebau Jänschwalde bis heute nicht durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genehmigt wurde. Insofern wurden in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen von Teilflächen im Rahmen von Änderungsverfahren des FNP durchgeführt.
Auf acht Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) besteht aktuell Anlass zur Anpassung der Darstellungen des FNP von 1998.
Ziel ist es, den FNP an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anzupassen, um der natürlichen Entwicklung dieser Teilflächen aufgrund der verzögerten komplexen Änderung nicht im Weg zu stehen.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO wurde das Planungsbüro Richter+Kaup beauftragt. Die Schätzkosten belaufen sich inklusive Nebenkosten (4%) auf 26.378,21 EUR (brutto). Die Vergütung wird nach Zeitaufwand berechnet.
Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist ein Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB notwendig. Für kleinteilige Anpassungen und teilräumliche Änderungen eines gültigen Flächennutzungsplanes ist ein solcher Einleitungsbeschluss nicht erforderlich, sodass nun bereits die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2, sowie § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden kann. Der Lageplan, die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung sind Bestandteile der Offenlage.
Da die Darstellungen des FNP auf den acht Teilflächen an die vorhandenen Bau- und Nutzungsstrukturen angepasst werden, kann ein Verfahren nach § 13 Absatz 1 BauGB durchgeführt werden (vereinfachtes Verfahren). Die Grundzüge der Planung, sowie die bestehende Eigenart der näheren Umgebung werden durch die Anpassung nicht berührt. Demnach entfällt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Nach der Offenlage und Trägerbeteiligung werden die Abwägung der Stellungnahmen als Abwägungsbeschluss, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes als Festsetzungsbeschluss in die nächstmögliche Terminkette dem Ausschuss für Bauen und Planung, dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss, sowie Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorlage eingebracht. Im Anschluss folgt der Antrag auf Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Planzeichnung
Anlage 3 Begründung inklusive Umweltbericht
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||