Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0038/2024  

 
 
Betreff: Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) - Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schönig
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Planung Vorberatung
17.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.10.2024 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.11.2024    2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 Entschädigungssatzung Umlegungsausschuss

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz)

- Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

r die Berichtigung und Bereinigung der mit einem Umlegungsvermerk versehenen Grundbuchblätter ist ein Umlegungsausschuss nach Maßgabe des Landesrechts (§ 46 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB und Umlegungsausschussverordnung - UmlAussVO) zu wählen.

 

Die Zusammensetzung des Ausschusses soll fachlich fundierte, rechtssichere und bürgerorientierte Entscheidungen gewährleisten. Nach § 3 der UmlAussVO besteht der Umlegungsausschuss aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern, die alle Vertreter haben sollen.

Der Vorsitz oder der stellvertretende Vorsitz muss mit einer Person, die die Befähigung zum heren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzt oder im Land Brandenburg als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zugelassen ist, besetzt werden. Die jeweils andere Person muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

Von den drei weiteren Mitgliedern muss ein Mitglied in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein. Zwei Mitglieder müssen der Gemeindevertretung angehören. Die Vertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, welches sie vertreten.

 

r den Umlegungsausschuss ist eine Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss erforderlich.

Dieser Entschädigungssatzung liegt die Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz), beschlossen am 20.09.2019, in Kraft getreten am 01.10.2019, zu Grunde.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) Entschädigungssatzung r den Umlegungsausschuss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entschädigungssatzung Umlegungsausschuss (21 KB)