Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0043/2024  

 
 
Betreff: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023
Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) - hier: Sanierung und notwendige Erweiterung der Sporthalle und Sanierung des Sanitärtraktes
hier: Bestätigung des Finanzierungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.10.2024 
2. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Finanzierungskonzept

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 13.03.2024r das Projekt „Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) hier: Sanierung und notwendige Erweiterung der Sporthalle und die Sanierung des Sanitärtraktes“ das in der Anlage befindliche Finanzierungskonzept.

 

Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2024 2029. Die Höhe der Förderung (75 %) wurde mit 2.454.968,94 EUR durch den Fördermittelgeber ausgewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Finanzierungskonzeptr die Antragstellung zum 15.11.2024 einzureichen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo am 12.05.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel zu akquirieren. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2023 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Projektskizze fristgerecht einzureichen.

 

Am 15.03.2024 teilte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) der Stadt mit, dass das Projekt für eine Förderung in Höhe von 2.454.968,94 EUR ausgewählt wurde. Das erforderliche Koordinierungsgespräch mit dem Fördermittelgeber und dem Projektträger fand am 13.09.2024 statt. Der SV Lausitz als Nutzer war mit zwei Personen ebenfalls zugegen.

 

Aus dem Ergebnisprotokoll des BBSR ergibt sich nun die Forderung, dass das Finanzierungskonzept mit einem aktuellen Ratsbeschluss nachgewiesen werden muss. Aus diesem Grund ist der Beschluss erforderlich.

 

Im Koordinierungsgespräch wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostengruppe 600 (Ausstattung) nicht förderfähig ist. Dazu müssen dann ab dem Haushaltsjahr 2028 finanzielle Mittel eingestellt werden.

 

Mit der HH-Planung 2025 ff. erfolgt die angepasste Fortschreibung des Finanzkonzeptes.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Finanzierungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Finanzierungskonzept (810 KB)