Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg / Frankfurter Straße“ (Satzungsbeschluss).
Die bisherige Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) vom 14.07.2006 tritt hiermit außer Kraft.
Die Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Bei der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat sich ein Änderungsbedarf ergeben, weshalb die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.07.2023 (SVV/0585/2023) die Wandlung der bisherigen Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Form einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in Form einer reinen Klarstellungssatzung, einleiteten.
Auf Grundlage des § 34 Absatz 6 BauGB sind lediglich bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Dennoch wurde aus Gründen der Transparenz eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Es besteht keine Genehmigungspflicht der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.
Mit der Inkraftsetzung der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg / Frankfurter Straße“ (Klarstellungssatzung) tritt die bisherige Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) außer Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Planzeichnung)
Anlage 2 Abwägungstabelle
Anlage 3 Satzung
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