Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0058/2024  

 
 
Betreff: Festlegung der Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage, ab 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Palm
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Krause, Tina
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Vorberatung
25.11.2024 
2. Sitzung des Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage1_SVV 0058_ ROGAFE_eintrittspreise_ab2025
Anlage2_SVV 0058_ ROGAFE_preisentwicklung_ab2002

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 aufgeführten Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz).


Erläuterungen:

 

Die Rosengartenfesttage im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil des kulturellen Lebens der Stadt. Sie sind als überregional und international (Schwerpunkt: Polen) bekannt und finden insbesondere in der Region großen Anklang.

 

Das Konzept der Rosengartenfesttage wird im Rahmen der Möglichkeiten stetig qualifiziert weiterentwickelt und knüpft an die Traditionen der vergangenen Jahre an.

Im jeweiligen Jahreskonzept werden sich die erfolgreichen Programmstrukturen und -inhalte aus den Vorjahren wiederfinden und stetig optimiert, die entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets, ein Programmangebot in vielfältigen Genres für möglichst breite Zielgruppen beinhalten.

 

Laut der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Ausschöpfung der Ertragsquellen gemäß § 64 BbgKVerf regelmäßig zu prüfen. Gebühren und Entgelte sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu kalkulieren und zu erheben.

 

Bei der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2024 wurde seitens der Kommunalaufsicht deutlich darauf hingewiesen, dass auch im Zuge der Wirtschaftsplanung für den Eigenbetrieb Erträge und Aufwendungen unter Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten zu prüfen sind.

 

Bei den Rosengartenfesttagen lag der durch Eintrittsgelder erzielte Kostendeckungsbeitrag zuletzt nur noch bei knapp 50 Prozent der für die Veranstaltung auflaufenden Kosten.

 

Mit der Erhöhung der Eintrittspreise sollen die Veranstaltungsgäste des Ostdeutschen Rosengartens anteilig etwas höher an den Kosten beteiligt werden.

 

Die Tariferhöhung soll 2025 wirksam werden.

 

Die in der Anlage 1 vorgelegte Preisgestaltung berücksichtigt die Diskussion und Hinweise aus dem Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur Tourismus Marketing am 16.10.2024 zu diesem Thema.

 

hrend der Rosengartenfesttage treten die saisonalen Eintrittspreise r den Ostdeutschen Rosengarten außer Kraft und das Gesamtgelände des Ostdeutschen Rosengartens ist eintrittspflichtig, d.h. Rosenpark, Wehrinselpark und Reisigwehrinsel.

 

Die personengebundenen Dauerkarten gelten auch für die Rosengartenfesttage. Sie berechtigen zum Eintritt an allen Festtagen.

Das insgesamt preisgünstige Angebot berücksichtigt insbesondere die Forster Einwohnerschaft. Die Anwendung dieser Regelung ist daher auch vom Beschluss der zeitgleich eingereichten Beschlussvorlage „Festlegung der Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) abhängig.

 

Es wird auch weiterhin ein Kombiticket für alle drei Veranstaltungstage angeboten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Eintrittspreise Rosengartenfesttage Ostdeutscher Rosengarten / ab 2025

Anlage 2 Übersicht Preisentwicklung Eintrittspreise Rosengartenfesttage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_SVV 0058_ ROGAFE_eintrittspreise_ab2025 (24 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_SVV 0058_ ROGAFE_preisentwicklung_ab2002 (61 KB)