Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 aufgeführten saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz).
Erläuterungen:
Die Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wurden letztmalig 2021 mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (Nr. SVV/0239/2021) geringfügig angehoben. Seit 2014 waren die Eintrittspreise über einen langen Zeitraum konstant geblieben.
Laut der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Ausschöpfung der Ertragsquellen gemäß § 64 BbgKVerf regelmäßig zu prüfen. Gebühren und Entgelte sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu kalkulieren und zu erheben.
Bei der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2024 wurde seitens der Kommunalaufsicht deutlich darauf hingewiesen, dass auch im Zuge der Wirtschaftsplanung für den Eigenbetrieb Erträge und Aufwendungen unter Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten zu prüfen sind.
Mit der Erhöhung der Eintrittspreise sollen die Nutzer des Ostdeutschen Rosengartens anteilig etwas höher an den Kosten beteiligt werden.
Die Tariferhöhung soll mit dem Saisonstart Mai 2025 wirksam werden.
Die Eintrittspreisgestaltung ermöglicht es weiterhin, die Bürgerinnen und Bürger von Forst (Lausitz) und Umgebung durch preislich attraktive Dauerkarten für mehrfache Parkbesuche zu gewinnen. Als besonderes Angebot sollen die jeweiligen Dauerkarten auch weiterhin für (städtische) Veranstaltungen, insbesondere die Rosengartenfesttage, gelten.
Die in der Anlage 1 vorgelegte Preisgestaltung berücksichtigt die Diskussion und Hinweise aus dem Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur Tourismus Marketing am 16.10.2024 zu diesem Thema.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Eintrittspreise Ostdeutscher Rosengarten / ab 2025 Anlage 2 – Übersicht Preisentwicklung Eintrittspreise Ostdeutscher Rosengarten Anlage 3 – Preisvergleich ausgewählte Anlagen
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