Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0059/2024  

 
 
Betreff: Festlegung der Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz), ab 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Palm
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Krause, Tina
Beratungsfolge:
Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Vorberatung
25.11.2024 
2. Sitzung des Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage1_SVV 0059_ ROGA_Saison_Eintritt_ab2025
Anlage2_SVV 0059_ ROGA_preisentwicklung_ab2002
Anlage3_SVV 0059_ ROGA Vergleich

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 aufgeführten saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz).

 


Erläuterungen:

 

Die Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wurden letztmalig 2021 mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (Nr. SVV/0239/2021) geringfügig angehoben. Seit 2014 waren die Eintrittspreise über einen langen Zeitraum konstant geblieben.

 

Laut der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Ausschöpfung der Ertragsquellen gemäß § 64 BbgKVerf regelmäßig zu prüfen. Gebühren und Entgelte sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu kalkulieren und zu erheben.

 

Bei der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2024 wurde seitens der Kommunalaufsicht deutlich darauf hingewiesen, dass auch im Zuge der Wirtschaftsplanung für den Eigenbetrieb Erträge und Aufwendungen unter Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten zu prüfen sind.

 

Mit der Erhöhung der Eintrittspreise sollen die Nutzer des Ostdeutschen Rosengartens anteilig etwas höher an den Kosten beteiligt werden.

 

Die Tariferhöhung soll mit dem Saisonstart Mai 2025 wirksam werden.

 

Die Eintrittspreisgestaltung ermöglicht es weiterhin, die Bürgerinnen und Bürger von Forst (Lausitz) und Umgebung durch preislich attraktive Dauerkarten für mehrfache Parkbesuche zu gewinnen. Als besonderes Angebot sollen die jeweiligen Dauerkarten auch weiterhin für (städtische) Veranstaltungen, insbesondere die Rosengartenfesttage, gelten.

 

Die in der Anlage 1 vorgelegte Preisgestaltung berücksichtigt die Diskussion und Hinweise aus dem Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur Tourismus Marketing am 16.10.2024 zu diesem Thema.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Eintrittspreise Ostdeutscher Rosengarten / ab 2025

Anlage 2 Übersicht Preisentwicklung Eintrittspreise Ostdeutscher Rosengarten

Anlage 3 Preisvergleich ausgewählte Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_SVV 0059_ ROGA_Saison_Eintritt_ab2025 (29 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_SVV 0059_ ROGA_preisentwicklung_ab2002 (83 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_SVV 0059_ ROGA Vergleich (95 KB)