Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0520/2001  

 
 
Betreff: Satzungsbeschluss nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
hier: Ortslage Sacro, Stadt Forst (Lausitz)
1. Beschluss über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
11.09.2001 
18. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
12.09.2001 
24. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2001 
16. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlagen 1.0 und 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Sacro.

 

Die Anlagen 1.0, 1.1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 04.05.2001 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Sacro beschlossen. Mit Schreiben vom 07.05.2001 wurde den Trägern öffentlicher Belange  (TöB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.05.2001 bis 22.06.2001. Während dieser Zeit konnten Bedenken, Anregungen und Hinweise zu dem Plan schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Bürger brachten keine Anregungen oder Hinweise während der öffentlichen Auslegung vor.

 

Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurden Hinweise zu den Ergänzungsflächen sowie zu einzelnen Bautiefen vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 09.07.2001 erfolgte eine nochmalige Beteiligung der betroffenen Eigen­tümer und berührter TöB zu den Änderungen, bis 20.08.2001.

 

Die Stellungnahmen der TöB sind in den Anlagen 1.0 und 1.1 einzeln aufgelistet und abgewogen.

 


Anlagen:

 

              Anlage 2

 

 

B e s c h l u s s

über die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB

für die Ortslage Sacro

 

 

 

 

1.      Die von den berührten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen entsprechend der Anlagen 1.0 und 1.1

 

 

 

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Festlegung und die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für das Gebiet der Ortslage Sacro als Satzung.

 

 

 

 

3.      Die Stadtverwaltung – Baudezernat – wird beauftragt, die Satzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Spree-Neiße, anzuzeigen und alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der Stadtverordneten-

              versammlung