Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Erläuterungen:
Die Veränderung der Benutzer- und Entgeltordnung macht sich aus zwei Gründen erforderlich:
Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten bei einer Vermietung und der Berechnungsmaßstab/Nutzergruppen wurde der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen städtischer Trägerschaft angeglichen. Eine unterschiedliche Handhabung ist nicht gerechtfertigt.
Aus der Benutzer- und Entgeltordnung wurden das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie der Verleih von Werkzeugen gestrichen. Grund dafür ist, dass das Spiel- und Beschäftigungsmaterial nicht mehr zeitgemäß ist aber auch einem natürlichen Verschleiß unterliegt. Der Verleih von Werkzeugen wird nicht mehr in Anspruch genommen.
Benutzer- und Entgeltordnung für das Jugendclubhaus “East Side”
§ 1 Allgemeine Verfahrensweise
(1) Die Geräte sind vorrangig für direkte Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen. Die Bedienung der Anlagen obliegt nur demjenigen, der eine Einweisung zum Umgang mit der Technik erhalten hat. Nur diese Person ist berechtigt die Geräte auszuleihen.
(2) Das festgelegte Benutzerentgelt inklusive Kaution ist im Jugendclubhaus “East Side” zu hinterlegen.
(3) Die Vergabe der Geräte geschieht nach der Reihenfolge des Antragseingangs.
§ 2 Höhe der Entgelte
(1) Entgelte für den Verleih von Medien- und Musiktechnik werden wie folgt erhoben:
(2) Entgelte für den Verleih von Beschallung und Lichttechnik werden wie folgt erhoben:
(3) Entgelte für die Benutzung der Räume des Jugendclubhauses “East Side” werden wie folgt erhoben:
(4) Kosten für die Reinigung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Reinigung kann auch durch den Nutzer durchgeführt werden.
(5) Das Benutzerentgelt ist mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu entrichten.
(6) Das Mieten von Räumlichkeiten im Jugendclubhaus zum Zweck der Jugendarbeit bedarf eines gesonderten Mietvertrages.
§ 3 Berechnungsmaßstab/Nutzergruppen
§ 4 Schadenersatz
Für während der Mietzeit verursachte Schäden haftet der Mieter. Bei Überschreitung der Mietzeit wird das Entgelt um einen Tagessatz erhöht.
§ 5 Ausschlussgründe
Organisationen und Gruppierungen, deren Argumentationshintergrund sich mit Rassenhass, Antisemitismus oder Gewalt jeglicher Form beschäftigt, erhalten keinen Zutritt zum Jugendclubhaus “East Side”.
§ 6 Inkrafttreten
Die Benutzer- und Entgeltordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung |
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