Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0564/2001  

 
 
Betreff: Benutzer- und Entgeltordnung für das Jugendclubhaus "East Side"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Höer
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
11.03.2002 
26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales zurückgestellt   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss zur Gebührenordnung für das Jugendclubhaus “East Side” Nummer StVV/534/97 auf.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzer- und Entgeltordnung für das Jugendclubhaus “East Side”.

Erläuterungen:

 

Die Veränderung der Benutzer- und Entgeltordnung macht sich aus zwei Gründen erforderlich:

 

Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten bei einer Vermietung und der Berechnungsmaßstab/Nutzergruppen wurde der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen städtischer Trägerschaft angeglichen. Eine unterschiedliche Handhabung ist nicht gerechtfertigt.

 

Aus der Benutzer- und Entgeltordnung wurden das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie der Verleih von Werkzeugen gestrichen. Grund dafür ist, dass das Spiel- und Beschäftigungsmaterial nicht mehr zeitgemäß ist aber auch einem natürlichen Verschleiß unterliegt. Der Verleih von Werkzeugen wird nicht mehr in Anspruch genommen.


 

 

Benutzer- und Entgeltordnung

für das Jugendclubhaus “East Side”

 

 

§ 1

Allgemeine Verfahrensweise

 

(1)   Die Geräte sind vorrangig für direkte Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen. Die Bedienung der Anlagen obliegt nur demjenigen, der eine Einweisung zum Umgang mit der Technik erhalten hat. Nur diese Person ist berechtigt die Geräte auszuleihen.

 

(2)   Das festgelegte Benutzerentgelt inklusive Kaution ist im Jugendclubhaus “East Side” zu hinterlegen.

 

(3)   Die Vergabe der Geräte geschieht nach der Reihenfolge des Antragseingangs.

 

 

§ 2

Höhe der Entgelte

 

(1) Entgelte für den Verleih von Medien- und Musiktechnik werden wie folgt erhoben:

 

Lfd.

Nr.

Nutzungsgegenstand

Nutzungsdauer

pro Tag in €

Kaution

pro Tag in  €

01

KENNWOOD Verstärker

5,00

10,00

02

TECHNICS Verstärker

5,00

10,00

03

TECHNICS CD-Player

5,00

10,00

04

SONY MC-Player

5,00

10,00

05

SONY CD-Wechsler

5,00

10,00

06

Videorecorder

5,00

10,00

07

Videokamera

5,00

10,00

08

Farbfernseher

5,00

10,00

 

 

(2) Entgelte für den Verleih von Beschallung und Lichttechnik werden wie folgt erhoben:

 

Verleiher

Lichtanlage

pro Tag in €

Beschallung

pro Tag in €

Kaution

pro Tag in €

Träger der freien Jugendhilfe, Initiativen, Vereine, Schulen

15,00

25,00

100,00

Institutionen, Unternehmen, kommerzielle Organisationen/Unternehmen

25,00

35,00

100,00

 

 

(3) Entgelte für die Benutzung der Räume des Jugendclubhauses “East Side” werden wie folgt erhoben:

 

 

 

Raumart

Nutzergruppe

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag in €

Nutzungsdauer

pro Tag in €

Saal mit Nebenraum

A

50,00

75,00

B

30,00

40,00

C

frei

frei

Saal

A

30,00

50,00

B

15,00

30,00

C

frei

frei

Nebenräume (einzeln)

A

20,00

35,00

B

8,00

10,00

C

frei

frei

 

 

(4) Kosten für die Reinigung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Reinigung kann auch durch den Nutzer durchgeführt werden.

 

(5) Das Benutzerentgelt ist mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu entrichten.

 

(6)  Das Mieten von Räumlichkeiten im Jugendclubhaus zum Zweck der Jugendarbeit bedarf eines gesonderten Mietvertrages.

 

 

§ 3

Berechnungsmaßstab/Nutzergruppen

 

Nutzergruppe A

Nutzergruppe B

Nutzergruppe C

§         gewerbliche Unternehmen

§         Veranstalter, die ein Entgelt oder eine Umlage erheben

§         private Nutzer

§         Behörden oder Dienststellen

§         religiöse Gemeinschaften

§         Parteien und politische Organisationen

§         nicht gemeinnützige Vereine oder Gruppen

§         gemeinnützige Vereine  und Initiativgruppen

§         freie Träger der Jugendhilfe

 

 

§ 4

Schadenersatz

 

Für während der Mietzeit verursachte Schäden haftet der Mieter. Bei Überschreitung der Mietzeit wird das Entgelt um einen Tagessatz erhöht.

 

 

§ 5

Ausschlussgründe

 

Organisationen und Gruppierungen, deren Argumentationshintergrund sich mit Rassenhass, Antisemitismus oder Gewalt jeglicher Form beschäftigt, erhalten keinen Zutritt zum Jugendclubhaus “East Side”.

 

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Die Benutzer- und Entgeltordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung