Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0574/2001  

 
 
Betreff: Wahl des 1. Beigeordneten, Herrn Jürgen Goldschmidt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hans
Federführend:Dezernent II Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2001 
17. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters für die Dauer von acht Jahren (vom 6. Mai 2002 bis 5. Mai 2010), Herrn Jürgen Goldschmidt zum Ersten Beigeordneten.


Erläuterungen:

 

Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten, Herrn Jürgen Goldschmidt, endet am 5. Mai 2002.

 

Nach § 70 Abs. 2 Satz 4 GO darf die Stadtverordnetenversammlung frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle den Ersten Beigeordneten wählen oder wieder wählen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Beigeordneten liegt nach § 70 Abs. 1 Satz 1 GO beim hauptamtlichen Bürgermeister.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2001 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder beschlossen, von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten abzusehen.

 

Nach § 48 Abs. 1 GO wird geheim gewählt. Abweichungen hiervon können von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen werden.

 

Im ersten Wahlgang bedarf der vorgeschlagene Bewerber die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (mindestens 17 Stimmen). Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Mehrheit der Stimmen ausreicht (§ 70 Abs. 1 Satz 3 GO).

 

Der Erste Beigeordnete wird gemäß § 70 Abs. 1 Satz 2 GO in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagen: