Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 34. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 34. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses
Gremium: Haupt- und Petitionsausschuß
Datum: Mi, 16.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 33. Sitzung am 19.03.2003    
Ö 5  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
SVV/0943/2003  
Ö 7  
Festlegung der Eintrittspreise für das Freibad Forst (Lausitz) ab 1. Juni 2003
SVV/0907/2003  
Ö 8  
Eintrittspreisfestlegung für die Veranstaltung "9. Forster Vereinstag/140 Jahre Niederlausitzer Sängerkreis/Malen mit Musik" am 29. Juni 2003 auf dem Areal Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz)/Wehrinsel
SVV/0927/2003  
Ö 9  
Beteiligungsbericht der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0939/2003  
Ö 10  
Jahresrechnung 2002
SVV/0942/2003  
Ö 11  
Kommunalwahlen am 26.10.2003 - Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 BbgKWahlG -
SVV/0945/2003  
Ö 12  
Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26.10.2003 - Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz) in Wahlkreise -
SVV/0946/2003  
Ö 12.1  
Ortsumgehung Forst (Lausitz) im Zuge der B 112 hier: Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2003
SVV/0952/2003  
Ö 12.2  
Haushaltssperre 2003
SVV/0967/2003  
Ö 12.3  
Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Eulo-Nord hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
SVV/0953/2003  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet Eulo Nord die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Planbereich wird begrenzt:
    Im Norden:              durch den Spechtweg
    Im Osten:              durch die Robert-Koch-Straße
    Im Süden:              durch die Falkenstraße
    Im Westen:              durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 52, 53, 102 und 103

    Die Verwaltung überprüft die Einbindung der bebauten Flächen nördlich der Falkenstraße, die nicht in der Abrundungssatzung Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB berücksichtigt wurden.

 

  1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Ziel ist die Ausweisung des Gebiets als Kleinsiedlungsgebiet.

 

  1. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den Grund­stücks­besitzern der bezeichneten Flächen in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

   
    16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 12.3 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis zur Vorlage: 2/4/3, abgelehnt.

   
    24.04.2003 - Planungsausschuss
    Ö 8 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/2/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/1/2

   
    09.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 18 - abgelehnt
   

Beschlußvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet Eulo Nord die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Planbereich wird begrenzt:

Im Norden:              durch den Spechtweg

Im Osten:              durch die Robert-Koch-Straße

Im Süden:              durch die Falkenstraße

Im Westen:              durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 52, 53, 102 und 103

 

Die Verwaltung überprüft die Einbindung der bebauten Flächen nördlich der Falkenstraße, die nicht in der Abrundungssatzung Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB berücksichtigt wurden.

 

2.              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Ziel ist die Ausweisung des Gebiets als Kleinsiedlungsgebiet.

 

3.              Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den Grundstücksbesitzern der bezeichneten Flächen in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis: 5/7/11, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Ö 13  
Anfragen    
N 14     Personalangelegenheit: Abberufung der "Technischen Prüferin" Frau Roitsch zum 30.04.2003      
N 15     Bestellung zur Verwaltungsprüferin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Forst (Lausitz)      
N 16     Bestellung zur Technischen Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz)      
N 17     Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Heinrich - Werner - Str. 24, Flur 16, Flurstück 304 mit 517 m²      
N 18     Stundung von Sondernutzungsgebühren für die Sondernutzungserlaubnis Leipziger Straße / Bahnhofstraße gemäß § 227 Abgabenordnung (AO)      
N 19     Anfragen