Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet Eulo Nord die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Planbereich wird begrenzt:
Im Norden: durch den Spechtweg
Im Osten: durch die Robert-Koch-Straße
Im Süden: durch die Falkenstraße
Im Westen: durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 52, 53, 102 und 103
Die Verwaltung überprüft die Einbindung der bebauten Flächen nördlich der Falkenstraße, die nicht in der Abrundungssatzung Ortslage Eulo nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB berücksichtigt wurden.
2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Ziel ist die Ausweisung des Gebiets als Kleinsiedlungsgebiet.
3. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den Grundstücksbesitzern der bezeichneten Flächen in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.