Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß §5 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) die Minderung der erforderlichen 15 Stellplätze auf 3 Stellplätze.
19.01.2017 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0
06.02.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß §5 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) die Minderung der erforderlichen 15 Stellplätze auf 3 Stellplätze zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0/0
15.02.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß §5 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) die Minderung der erforderlichen 15 Stellplätze auf 3 Stellplätze.