Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Senkung der Personalkosten bei der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 19:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0233/2004/1 Senkung der Personalkosten bei der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr ZuberBezüglich:
SVV/0233/2004
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Herr Dr

Herr Dr. Reinfeld gab einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Mit der Herabsetzung der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden wird es in den nächsten 3 Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen geben. In diesem Punkt herrscht Übereinstimmung zwischen dem Bürgermeister und dem Personalrat.

Herr Averdiek erklärte wiederholt, dass die Entscheidung nicht in der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung liegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Erweiterung ihres Beschlusses SVV 0233/2004 vom 10.09.2004 folgende Konsolidierungsmaßnahmen:

 

1.      Im Haushaltsplan 2005 sind im Rahmen der Kosten für Beschäftigte bei der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) insgesamt 300.000 € Personalkosten einzusparen.

 

2.      Die unter Nr. 1 genannte Einsparung erfolgt durch den Wegfall von 8 Stellen in der Kernverwaltung im Stellenplan 2005. Diese Stellen erhalten einen KW-Vermerk.

 

3.      Zur Abwendung betriebsbedingter Kündigungen kann ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden. Die hier mögliche Reduzierung der Arbeitszeit  der Vollzeitbeschäftigten von 40 Stunden auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden würde ebenfalls das unter Nr. 1 genannte notwendige Konsolidierungsziel erreichen. Grundsätzlich sind von der Reduzierung auch Teilzeitbeschäftigte betroffen, wenn ihre vereinbarte Arbeitszeit gegenwärtig über 38 Stunden pro Woche beträgt. Der Bürgermeister ist ermächtigt, auf einen entsprechenden Abschluss eines Haustarifvertrages zwischen den Verhandlungspartnern Kommunaler Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft hinzuwirken.

 

4.      Die im Beschluss SVV 0233/2004 vom 10.09.2004 genannten Ausführungen in Nr. 1 werden durch diesen Beschluss ersetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 15/0/10, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 15/0/10, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen