Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm" mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitanlage"  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0487/2022 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm" mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitanlage"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Gäbler führte aus, dass der Beschluss grundsätzlich von der Fraktion befürwortet wird. Es gibt jedoch noch kleine Ergänzungen, so soll die Grünfläche auch als Gemeinschaftsanlage ausgewiesen werden. Weiterhin soll die Fläche der alten Musterungsbaracke mit in den Plan einbezogen werden.

 

Herr Auerswald fragte nach den Eigentumsverhältnissen für diese Fläche. Frau Korittke antwortete, dass es sich um städtische Flächen handelt.

 

Herr Staudacher fragte nach dem Grund der Einbeziehung. Dazu antwortete Herr Gäbler, dass sie nach wie vor der Meinung sind, das Kinder- und Jugendzentrum an diesem Standort zu platzieren.

 

Frau Geisler führte aus, dass die Platzierung eines Kinder- und Jugendzentrums am Standort Keunescher Kirchweg geprüft wurde. Es ist kein einfacher Standort. Hier muss eine Lärmprognose durchgeführt werden. In der Vergangenheit gab es bereits Ärger mit der benachbarten Wohnbebauung.

 

Weiterhin wurde am Stadion am Wasserturm eine Fläche ausgewiesenr die Skateranlage. Es wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Auch ein Lärmgutachten liegt vor. Demnach kann die Anlage errichtet werden bei Nutzung vorgeschriebener Zeiten, da die Werte in der Sorauer Straße überschritten werden. Es wurde auch ein Baukörper visualisiert und festgestellt, dass die Errichtung in Richtung Spremberger Straße möglich wäre, wenn die hintere Fläche mit einbezogen wird.

 

r den Bereich der ehemaligen Musterungsbaracke kann der B-Plan erweitert werden. Wir haben es hier jedoch mit Großbaumbestand zu tun, was es sehr schwierig macht, an diesem Standort ein Kinder- und Jugendzentrum zu errichten. Auch in Bezug auf die Nähe zum Gymnasium ist auf jeden Fall eine Lärmuntersuchung erforderlich. Ein Scoping-Termin wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Oberste Priorit ist die Einholung einer Stellungnahme der Umweltbehörde, die dann durch das Ministerium zu beurteilen ist. Sollte es ein positives Votum geben, werden weiterhin die Umweltverbände beteiligt, die berechtigt sind, weitere Schritte einzuleiten, wenn die Allee gefällt werden soll. Weiterhin müssten in diesem Bereich Leitungen umgelegt werden, was Kosten von ca. 100,0 TEUR verursachen würde. Auch eine kurzfristige Lösung wäre nicht möglich.

 

Herr Dr. Jaehn findet die Vorlage hervorragend, alle Dinge wurden erstklassig zusammengefasst. Die Bäume müssen dort auf jeden Fall erhalten werden.

 

Herr Auerswald kritisierte die Versammlungsleitung von Herrn Herzberg und forderte ihn auf, sich auf die Beschlussvorlagen und die vorliegende Tagesordnung zu halten.


Abstimmung über den Antrag von Herrn Gäbler

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/3/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/2/0

 

Abstimmung über die geänderte Vorlage

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/2

 

Die geänderte Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorschlag angenommen.