Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0040/2003/1  

 
 
Betreff: Fernsehübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OttoBezüglich:
SVV/0040/2003
Federführend:PDS-Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.01.2004 
1. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2004 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   
27.02.2004 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zurückgestellt   
30.04.2004 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab dem Januar 2004 dem Stadtkanal die Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu erlauben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit den Betreibern des Stadtkanals abzustimmen. Notwendige finanzielle Mittel sind in den Haushalt 2004 aufzunehmen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die derzeitigen Informationen über die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in der lokalen Presse können Inhalt und Diskussion nur begrenzt wiedergeben. Den Bürgerinnen und Bürgern soll durch die Übertragung im Stadtkanal die Möglichkeit der aktuellen Information gegeben werden. Das Verständnis für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt kann wesentlich verbessert werden.

Der Stadtkanal erreicht über das Kabelnetz einen großen Teil der Forster Bevölkerung und soll mit dieser Übertragungsmöglichkeit weitere Entwicklungsperspektiven erhalten.

Die Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ist in vielen Städten des Landes Brandenburg gängige Praxis. Die Stadt Guben kann hier als gutes Beispiel dienen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  auf Grund der Gesetzeslage im Land Brandenburg, der Beschlussvorschlag der Zustimmung aller Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf.