Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1” zu ändern. Der Bebauungsplan wird gem. § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung
“1. Änderung, Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1”.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Westen: Von der westlichen Grenze der Döberner Straße
Im Südosten und Osten: Von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112
Im Norden: Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst
Im Nordosten: Durch die nordöstliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 297, Flur 37, Gemarkung Forst
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Innerhalb des B-Planes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1” wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielrichtung zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf an dieser Nutzungsrichtung war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden.
Unmittelbar angrenzend innerhalb des TG 3.1 in südwestlicher Richtung befinden sich Gewerbegebietsflächen, in nordöstlicher Richtung (TG 3.4) ebenfalls.
Für Gewerbegebietsflächen an der Umgehungsstraße besteht nachweislich eine größere Nachfrage (aktuelle Kaufanfrage), weshalb die Gebietsklassifizierung von Sondergebiet in Richtung Gewerbegebiet im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplanverfahrens geändert werden soll.
Anlagen:
Lageplan |
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