Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1101/2008  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum B-Plan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
22.05.2008 
29. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2008 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1” zu ändern. Der Bebauungsplan wird gem. § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung

 

“1. Änderung, Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1”.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

Im Westen:

Von der westlichen Grenze der Döberner Straße

 

Im Südosten und Osten:

Von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112

 

Im Norden:

Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst 

 

Im Nordosten:

Durch die nordöstliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 297, Flur 37, Gemarkung Forst

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Innerhalb des B-Planes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 3.1” wurde eine größere Sondergebietsfläche ausgewiesen mit der Zielrichtung zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes. Ein Bedarf an dieser Nutzungsrichtung war in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden.

 

Unmittelbar angrenzend innerhalb des TG 3.1 in südwestlicher Richtung befinden sich Gewerbe­gebietsflächen, in nordöstlicher Richtung (TG 3.4) ebenfalls.

 

Für Gewerbegebietsflächen an der Umgehungsstraße besteht nachweislich eine größere Nachfrage (aktuelle Kaufanfrage), weshalb die Gebietsklassifizierung von Sondergebiet in Richtung Gewerbegebiet im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplanverfahrens geändert werden soll.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan