Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0144/2009  

 
 
Betreff: Verschmelzung der Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH (GkEA) mit Sitz in Potsdam mit der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der envia (KBE) mit Sitz in Chemnitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
15.06.2009 
6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.06.2009 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.07.2009 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister, der beabsichtigten Verschmelzung der Gesellschaft kommunaler enviaM- Aktionäre mbH (GkEA) mit der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der envia (KBE) zuzustimmen.

Die Stadt Forst wird in der verschmolzenen Gesellschaft KBE durch ihren hauptamtlichen Bürgermeister vertreten.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

1. Rechtsgrundlage

 

§ 28 Abs. 2 Nr. 21 BbgKVerf

 

2. Begründung

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Gesellschafterin der Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre (GkEA), die derzeit mit 2,63 % als Aktionärin an dem Grundkapital der envia Energie Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) mit Sitz in Chemnitz beteiligt ist. Die GkEA vertritt die Interessen von insgesamt 77 Gesellschaftergemeinden, die in Brandenburg, im Freistaat Sachsen und in Sachsen-Anhalt gelegen sind. Die Stadt Forst (Lausitz) hat einen Geschäftsanteil in Höhe von 49.400,00 € (0,873 %) an der Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH, die durch Einbringung eigener enviaM-Aktien in die GkEA erbracht wurden.

 

Die Gesellschaft kommunaler enviaM-Aktionäre mbH hält per 31.12.2008  9.879.330 Stückaktien der enviaM AG, das entspricht einem Anteil in Höhe von 3,98 Prozent am Grundkapital der enviaM AG, wovon 2,63 Prozent eigene Aktien der Gesellschaft sind und 1,35 Prozent für Treugeber gehalten werden.

 

Zur Bündelung der Interessen der kommunalen Anteilseigner an der enviaM ist eine Fusion der kommunalen Anteilseignergesellschaft aus Sachsen (KBE - kommunale Beteiligungsgesellschaft an der envia mbH) und der GkEA in unmittelbarer Vorbereitung. Durch diese Fusion sollen die kommunalen Interessen in den Meinungsbildungsprozessen innerhalb der enviaM noch mehr Gewicht erhalten, um die Wahrnehmung der kommunal- und gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung für die kommunalen Gesellschafter und die kommunalen Treugeber an der enviaM AG noch besser gewährleisten zu können. Gleichzeitig entfällt durch diese Fusion die Gewerbesteuerbelastung der Ausschüttungen der enviaM an die GkEA (sog. “Streubesitze” unter 15 % unterliegen der Gewerbesteuerpflicht, auch wenn es sich um keine wirtschaftliche Betätigung handelt).

 

Die KBE hält, vermittelt über ihre 100%-ige Tochter KME, 17,75 Prozent am Grundkapital der enviaM AG. Nach einer Fusion der GkEA mit der KBE und Einlage der eigenen Aktien der GkEA in die KME wird die “neue” KBE damit 20,38 Prozent an der enviaM halten. Damit wird die konsortialvertraglich vereinbarte Sperrminorität von 20 % überschritten und gibt der “neuen” Anteilseignergesellschaft ein erhebliches Gewicht innerhalb der enviaM gegenüber den privaten Mehrheitseignern.

 

Die GkEA soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 auf die KBE verschmolzen werden. Die Verschmelzung wird dadurch bewirkt, dass die beteiligten Gesellschaften einen so genannten Verschmelzungsvertrag miteinander abschließen. Diesem Vertrag müssen die Gesellschafterversammlungen der GkEA bzw. der KBE mit satzungsändernder Mehrheit zustimmen. Zur Unterrichtung der Gesellschafter über die wesentlichen Modalitäten der Verschmelzung erstellen die Geschäftsführungen einen Verschmelzungsbericht. In diesem Bericht wird insbesondere das so genannte Umtauschverhältnis erläutert. Die Gesellschafter der GkEA werden Gesellschafter der “neuen” KBE. Die GkEA-Gesellschafter tauschen also ihre heutigen Beteiligungen an der GkEA gegen eine Beteiligung an der KBE. Bei diesem Vorgang ist sicherzustellen, dass kein Gesellschafter bevor- oder benachteiligt wird. Die exakte Höhe der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter werden im Verhältnis ihrer jetzigen Beteiligungsverhältnisse an den bisherigen Gesellschaften bis zu den Gesellschafterversammlungen am 26. Juni 2009 exakt ermittelt. Die Entwürfe des Verschmelzungsvertrages und des Verschmelzungsberichts liegen zur Einsichtnahme im Fachbereich Finanzen aus.

 

Die KBE wird auch künftig von einem(er) Geschäftsführer/in geleitet werden. Die Geschäftsführung wird überwacht von einem Aufsichtsrat, der aus insgesamt 18 Mitgliedern bestehen wird. Bei der Wahl ist auf die regionale Ausgewogenheit zu achten, so werden die Gesellschafter der GkEA entsprechend ihres Beteiligungsanteiles drei Sitze innehaben. Ebenso steht ihnen ein stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz zu.

 

Aufsichtsbehördliche Genehmigungen für die Verschmelzung der GkEA auf die KBE sind gem. Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 24. Februar 2009 nicht erforderlich, da Ziel der Gesellschaft es nicht sei, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zu dienen. Der Unternehmensgegenstand beinhalte vielmehr eine reine Vermögensverwaltung und dient ausschließlich der Interessenvertretung der Gesellschaftergemeinden. Aus diesem Grunde unterfällt die Tätigkeit der Gesellschaft nicht den einschlägigen Bestimmungen der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gem. §§ 91 bis 100.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlungen der GkEA begleiten die beabsichtige Fusion seit Mitte 2008 und haben die bisherigen Vereinbarungen und Sachstände durch einvernehmliche Beschlüsse bestätigt.