Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0697/2012  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
16.04.2012 
31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2012 
28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2012 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_A_und_B_fuer_Vorlage_Sonntagsoeffnung_1
VO_Sonntagsoeffnung2012.neu

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)  beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Nach Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im Dezember 2010 und mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Forster Gewerbeverein und Vertretern des Einzelhandelsverbandes wurden sechs konkrete Termine für das Jahr 2012 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis festgelegt. Diese Termine sind durch die Stadtverordneten mittels einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu bestätigen.

 

Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:

 

06.05.2012                            Frühlingsfest vor den Toren der Stadt (Gebiet in Forst Süd)

30.09.2012                            Sommerausklang im Herzen der Stadt (gesamtes Stadtgebiet)

28.10.2012                            Herbstvergnügen in der Rosenstadt (gesamtes Stadtgebiet)

02.12.2012                            1. Lichterfest in Forst Eulo (Eulo)

16.12.2012                            Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet)

23.12.2012                            Lichterfest im Herzen der Stadt (gesamtes Stadtgebiet, außer Eulo)

 

Damit sind die Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung entsprechend des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes für das Jahr 2012 ausgeschöpft.

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) vom 24.09.2010 tritt außer Kraft.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_A_und_B_fuer_Vorlage_Sonntagsoeffnung_1 (375 KB)    
Anlage 2 2 VO_Sonntagsoeffnung2012.neu (13 KB)