Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0786/2012  

 
 
Betreff: Veranschlagung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 (5) BbgKVerf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hess, Bärbel
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2012 
31. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.11.2012 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 (5) BbgKVerf in Verbindung mit § 70 (1) BbgKVerf und in Verbindung mit § 5, Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen bei Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612070 in Höhe von 123.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme Straßenbau Otto-Nagel-Straße im Bereich der nicht sanierungsbedingten Teilanlage südlicher Gehweg.

 

Deckungsvorschlag:

Als Deckung dient die Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612001 VE 2013 Gubener Str. 54

 


Erläuterungen:

 

Die Otto-Nagel-Straße befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Forst Nordstadt. Der Ausbau erfolgt überwiegend mit Städtebaufördermitteln. Die Otto-Nagel-Straße begrenzt das Sanierungsgebiet Forst Nordstadt zwischen der Bahnhofstraße und der Frankfurter Straße im Süden. Die südlich an die Otto-Nagel-Straße angrenzenden Grundstücke befinden sich außerhalb des Sanierungsgebietes.

 

rderfähig im Sinne der geltenden Städtebauförderrichtlinie sind die Einzelmaßnahmen, wenn Sie nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind, um den sanierungsbedürftigen Zustand wesentlich zu verbessern oder das Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Die Einzelmaßnahme Otto-Nagel-Straße wurde in den Umsetzplan für die Jahre 2012 und 2013 eingestellt. Die letztendliche Beurteilung der sanierungsbedingten Maßnahme erfolgte im Rahmen der baufachlichen Prüfung im August 2012. Im Ergebnis wurde die Teilanlage „dlicher Gehweg“ als nicht sanierungsbedingt bewertet. Eine Finanzierung mit Städtebaufördermitteln für die Teilanlage ist somit nicht möglich.

 

Die v. g. Beurteilung förderfähiger und nicht förderfähiger Teilanlagen führt zu einer geänderten Finanzmittelbereitstellung, in diesem Zusammenhang Einstellung der nicht förderfähigen Kosten im Haushaltsjahr 2013.

 

Es erfolgt eine Finanzierung aus Städtebaufördermitteln des Treuhandkontos zum Sanierungsgebiet Nordstadt und Haushaltsmitteln des Jahres 2013 (Leistung 54.0.01.100, Sachkonto 09612070).

 

Die notwendigen finanziellen Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

 

Straßenbau              350.000 EUR

Beleuchtung              31.000 EUR

Planungskosten              12.400 EUR

 

davon Städtebaufördermittel              270.400 EUR

Haushaltsmittel 2013              123.000 EUR

 

Die Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens Otto-Nagel-Straße bedingt die haushaltsseitige Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 123.000 EUR ab dem 01.01.2013. Gegenwärtig kann aus haushaltsrechtlichen Gründen lediglich ein Ausbau in einem 1. Teilabschnitt, zwischen der Frankfurter Straße bis ca. Grundstück Nr. 14 (ca. 40 m vor der Einmündung Fruchtstraße) realisiert werden.

 

Sanierungsbedingt gefördert wird ebenfalls der Niederschlagswasserkanal, die Kosten hierfür sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Stadt Forst (Lausitz) eingestellt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 120.000 EUR, davon sind ca. 100.000 EUR Städtebaufördermittel.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 09612070

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

393.400

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift