Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 (5) BbgKVerf in Verbindung mit § 70 (1) BbgKVerf und in Verbindung mit § 5, Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen bei Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612070 in Höhe von 123.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme Straßenbau Otto-Nagel-Straße im Bereich der nicht sanierungsbedingten Teilanlage südlicher Gehweg.
Deckungsvorschlag: Als Deckung dient die Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612001 VE 2013 Gubener Str. 54
Erläuterungen:
Die Otto-Nagel-Straße befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Forst Nordstadt. Der Ausbau erfolgt überwiegend mit Städtebaufördermitteln. Die Otto-Nagel-Straße begrenzt das Sanierungsgebiet Forst Nordstadt zwischen der Bahnhofstraße und der Frankfurter Straße im Süden. Die südlich an die Otto-Nagel-Straße angrenzenden Grundstücke befinden sich außerhalb des Sanierungsgebietes.
Förderfähig im Sinne der geltenden Städtebauförderrichtlinie sind die Einzelmaßnahmen, wenn Sie nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind, um den sanierungsbedürftigen Zustand wesentlich zu verbessern oder das Sanierungsgebiet neu zu gestalten. Die Einzelmaßnahme Otto-Nagel-Straße wurde in den Umsetzplan für die Jahre 2012 und 2013 eingestellt. Die letztendliche Beurteilung der sanierungsbedingten Maßnahme erfolgte im Rahmen der baufachlichen Prüfung im August 2012. Im Ergebnis wurde die Teilanlage „südlicher Gehweg“ als nicht sanierungsbedingt bewertet. Eine Finanzierung mit Städtebaufördermitteln für die Teilanlage ist somit nicht möglich.
Die v. g. Beurteilung förderfähiger und nicht förderfähiger Teilanlagen führt zu einer geänderten Finanzmittelbereitstellung, in diesem Zusammenhang Einstellung der nicht förderfähigen Kosten im Haushaltsjahr 2013.
Es erfolgt eine Finanzierung aus Städtebaufördermitteln des Treuhandkontos zum Sanierungsgebiet Nordstadt und Haushaltsmitteln des Jahres 2013 (Leistung 54.0.01.100, Sachkonto 09612070).
Die notwendigen finanziellen Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
Straßenbau 350.000 EUR Beleuchtung 31.000 EUR Planungskosten 12.400 EUR
davon Städtebaufördermittel 270.400 EUR Haushaltsmittel 2013 123.000 EUR
Die Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens Otto-Nagel-Straße bedingt die haushaltsseitige Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 123.000 EUR ab dem 01.01.2013. Gegenwärtig kann aus haushaltsrechtlichen Gründen lediglich ein Ausbau in einem 1. Teilabschnitt, zwischen der Frankfurter Straße bis ca. Grundstück Nr. 14 (ca. 40 m vor der Einmündung Fruchtstraße) realisiert werden.
Sanierungsbedingt gefördert wird ebenfalls der Niederschlagswasserkanal, die Kosten hierfür sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Stadt Forst (Lausitz) eingestellt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 120.000 EUR, davon sind ca. 100.000 EUR Städtebaufördermittel.
Finanzielle Auswirkungen:
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