Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0885/2013  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2014/2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bohla, Isolde
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
04.11.2013 
31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.11.2013 
38. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2013 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2014/2015
Zuordnung von Straßen zu Schulbezirken für das Schuljahr 2014/2015
Kartenausschnitt Schulbezirke 2014/2015 mit Stadtplan

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2014/2015.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „r den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27.März 2012 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2014/2015 werden 133 Schüler/innen (Stand 1. Oktober 2013) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 „Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune“ und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-
anzahl

Schüler-
anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

56

Keune

Keuner Straße 100

eine

25

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

52

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2014/2015 mindestens 10 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung  hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weitergeführt.

 

 


Anlagen:

 

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2014/2015 mit  Anlage Zuordnung von Stren zu Schulbezirken für das Schuljahr 2014/2015 und Kartenausschnitt Schulbezirke 2014/2015 mit Stadtplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2014/2015 (8 KB)    
Anlage 2 2 Zuordnung von Straßen zu Schulbezirken für das Schuljahr 2014/2015 (14 KB)    
Anlage 3 3 Kartenausschnitt Schulbezirke 2014/2015 mit Stadtplan (2547 KB)