Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des kommunalen Flurstücks 355, Flur 15, Gemarkung Forst. Dieses Grundstück ist über den Klinger Weg bzw. über die Pfälzer Straße erschlossen. Eine medientechnische Erschließung liegt an. Straßenbegleitend sollte auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses vom 17.09.2021 für eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung, Klingerweg mit der Größe von ca. 7.200 m², Bauland entwickelt werden (Beschlussvorlage Nr. SVV/0287/2021).
Angaben zum Flächennutzungsplan
Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) als Wohnbaufläche (Kennzeichnung einer geplanten Nutzungsänderung) dargestellt.
Nutzung
Bislang erfolgte eine ackerbauliche Nutzung durch die Agrargenossenschaft Forst. Der bisherige Pachtvertrag wurde entsprechend angepasst.
Umfeld
Straßenbegleitend wurde bereits ein Teilbereich auf der Südseite des Klinger Weges in die Klarstellungssatzung „Forst-Nord, Teilgebiet 1“ eingezogen, ebenso die Bereiche nördlich des Klinger Weges. Nordöstlich befindet sich das Bebauungsplangebiet „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“. In südlicher Richtung schließen sich größtenteils Ackerflächen an (Außenbereichsflächen).
Entwicklung über eine Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche steht im Einklang mit dem Entwicklungsangebot des § 8 Abs.2 BauGB. Aufgrund der prägenden Bebauung mit Einfamilienhäusern auf der nördlichen Straßenseite des Klinger Weges war die Entwicklung über eine Ergänzungssatzung möglich. Entwickelt wurde eine Ergänzungsfläche mit einer Größe von ca. 7.200 m².
Aktive Baulandentwicklung
Eine aktive kommunale Liegenschaftspolitik erfordert das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl an Baugrundstücken. Hierdurch können ansässige bauwillige Familien in der Stadt Forst (Lausitz) gehalten werden bzw. außerhalb von Forst (Lausitz) wohnenden Personen / Familien ggf. angeregt werden, Bürger der Stadt Forst (Lausitz) zu werden. Diese Strategie der Entwicklung von Baulandflächen bildet eines von vielen Instrumentarien, die Einwohnerentwicklung positiv zu begleiten.
Geotechnische Untersuchung
Aufgrund von Hinweisen der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Spree-Neiße i.Z.m. der Versickerungsfähigkeit des Bodens musste eine geotechnische Stellungnahme (Baugrundgutachten) zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit für den Geltungsbereich des Satzungsgebietes in Auftrag gegeben werden.
Ergebnis:
„Im Ergebnis des Baugrundgutachtens vom 21.06.2022 (vgl. S. 7) ist eine Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser innerhalb des Planungsgebiets im westlichen Bereich sowie auf Höhe der T-Kreuzung Saarlandstraße möglich.
Im Osten des Planungsgebiets ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, zumindest auf Teilflächen, nur mithilfe zusätzlicher Anlagen für die Regenwasserbewirtschaftung (z.B. durch die Herstellung einer Mulden-Rigolen-Versickerung, Zisternen, Dachbegrünungen und / oder Sickerschächten) möglich. Auf dem Flurstück 356, das nördlich an das Planungsgebiet grenzt, befindet sich eine straßenbegleitende Mulden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dient. Diese Mulden-Rigolen-Versickerung wird mit der Herstellung erforderlicher Zufahrten zur Erschließung der Baugrundstücke innerhalb des Planungsgebiets teilweise überbaut. Daher muss die Funktionsfähigkeit der existierenden Milden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dienst, durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden (z.B. durch deren Überbrückung und / oder Erweiterung).“
Zusätzlich wurden folgende Festsetzungen (Nr. 2 und Nr. 3) in die Planzeichnung aufgenommen: - „Anfallendes Niederschlagswasser muss innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung auf den jeweiligen Baugrundstücken versickert werden. Ist aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse keine Versickerung möglich, müssen auf den jeweiligen Baugrundstücken ausreichende Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung getroffen werden (z.B. durch die Herstellung einer Mulden-Rigolen-Versickerung, Zisternen, Dachbegrünungen und / oder Sickerschächten).“ - „Bei der Herstellung von Grundstückzufahrten auf dem Flurstück 356 muss die Funktionsfähigkeit der existierenden Mulden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dient, durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden (z.B. durch deren Überbrückung und / oder Erweiterung).“
Diese überarbeitete Planzeichnung und Begründung (Stand 04.07.2022) wurde der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 04.07.2022 erneut zur Prüfung vorgelegt.
Die Untere Wasserbehörde hat mit Schreiben vom 06.07.2022 keine Einwände zur angepassten Planzeichnung und Begründung (Stand 04.07.2022) erhoben.
Unmittelbare Kosten
Ersatzgeldbetrag
Der Kompensationsbedarf für die Bodenversiegelung umfasst für das gesamte Planungsgebiet (7.200 m²) bei einer zugrunde liegenden GRZ von 0,25 insgesamt 1.800 m² Entsiegelung. Für die Entsiegelung sind (gemäß Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Spree-Neiße) Kosten von 30 EUR/m² anzusetzen. ( = 54.000,00 €)
Hinweis:
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Träger öffentlicher Belange
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