Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0474/2022  

 
 
Betreff: Beschluss zur Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschlusszur Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.10.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwägung klinger weg
Satzungsbeschluss Klinger Weg
Lageplan Klinger Weg
Planzeichnung Klinger Weg
Begründung Klinger Weg
Geotechnische Stellungnahme Klinger Weg

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Forst (Lausitz) fasst den Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Klinger Weg“ entsprechend Anlage 2.

 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümerin des kommunalen Flurstücks 355, Flur 15, Gemarkung Forst. Dieses Grundstück ist über den Klinger Weg bzw. über die Pfälzer Straße erschlossen. Eine medientechnische Erschließung liegt an.

Straßenbegleitend sollte auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses vom 17.09.2021r eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung, Klingerweg mit der Größe von ca. 7.200 m², Bauland entwickelt werden (Beschlussvorlage Nr. SVV/0287/2021).

 

Angaben zum Flächennutzungsplan

 

Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) als Wohnbaufläche (Kennzeichnung einer geplanten Nutzungsänderung) dargestellt.

 

Nutzung

 

Bislang erfolgte eine ackerbauliche Nutzung durch die Agrargenossenschaft Forst.

Der bisherige Pachtvertrag wurde entsprechend angepasst.

 

Umfeld

 

Strenbegleitend wurde bereits ein Teilbereich auf der Südseite des Klinger Weges in die Klarstellungssatzung „Forst-Nord, Teilgebiet 1“ eingezogen, ebenso die Bereiche nördlich des Klinger Weges. Nordöstlich befindet sich das Bebauungsplangebiet „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“. In südlicher Richtung schließen sich größtenteils Ackerflächen an (Außenbereichsflächen).

 

Entwicklung über eine Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

      Die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche steht im Einklang mit dem Entwicklungsangebot des § 8 Abs.2 BauGB.

      Aufgrund der prägenden Bebauung mit Einfamilienhäusern auf der nördlichen Straßenseite des Klinger Weges war die Entwicklung über eine Ergänzungssatzung möglich. Entwickelt wurde eine Ergänzungsfläche mit einer Größe von ca. 7.200 m².

 

Aktive Baulandentwicklung

 

Eine aktive kommunale Liegenschaftspolitik erfordert das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl an Baugrundstücken. Hierdurch können ansässige bauwillige Familien in der Stadt Forst (Lausitz) gehalten werden bzw. außerhalb von Forst (Lausitz) wohnenden Personen / Familien ggf. angeregt werden, Bürger der Stadt Forst (Lausitz) zu werden. Diese Strategie der Entwicklung von Baulandflächen bildet eines von vielen Instrumentarien, die Einwohnerentwicklung positiv zu begleiten.  

 

Geotechnische Untersuchung

 

Aufgrund von Hinweisen der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Spree-Neiße i.Z.m. der Versickerungsfähigkeit des Bodens musste eine geotechnische Stellungnahme (Baugrundgutachten) zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit für den Geltungsbereich des Satzungsgebietes in Auftrag gegeben werden.

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Im Ergebnis des Baugrundgutachtens vom 21.06.2022 (vgl. S. 7) ist eine Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser innerhalb des Planungsgebiets im westlichen Bereich sowie auf Höhe der T-Kreuzung Saarlandstraße möglich.

 

Im Osten des Planungsgebiets ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, zumindest auf Teilflächen, nur mithilfe zusätzlicher Anlagen für die Regenwasserbewirtschaftung (z.B. durch die Herstellung einer Mulden-Rigolen-Versickerung, Zisternen, Dachbegrünungen und / oder Sickerschächten) möglich.

Auf dem Flurstück 356, das nördlich an das Planungsgebiet grenzt, befindet sich eine straßenbegleitende Mulden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dient. Diese Mulden-Rigolen-Versickerung wird mit der Herstellung erforderlicher Zufahrten zur Erschließung der Baugrundstücke innerhalb des Planungsgebiets teilweise überbaut. Daher muss die Funktionsfähigkeit der existierenden Milden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dienst, durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden (z.B. durch deren Überbrückung und / oder Erweiterung).“

 

Zutzlich wurden folgende Festsetzungen (Nr. 2 und Nr. 3) in die Planzeichnung aufgenommen:

-          Anfallendes Niederschlagswasser muss innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung auf den jeweiligen Baugrundstücken versickert werden. Ist aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse keine Versickerung möglich, müssen auf den jeweiligen Baugrundstücken ausreichende Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung getroffen werden (z.B. durch die Herstellung einer Mulden-Rigolen-Versickerung, Zisternen, Dachbegrünungen und / oder Sickerschächten).“

-          Bei der Herstellung von Grundstückzufahrten auf dem Flurstück 356 muss die Funktionsfähigkeit der existierenden Mulden-Rigolen-Versickerung, die der Entwässerung des Klinger Wegs dient, durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden (z.B. durch deren Überbrückung und / oder Erweiterung).“

 

Diese überarbeitete Planzeichnung und Begründung (Stand 04.07.2022) wurde der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 04.07.2022 erneut zur Prüfung vorgelegt.

 

Die Untere Wasserbehörde hat mit Schreiben vom 06.07.2022 keine Einwände zur angepassten Planzeichnung und Begründung (Stand 04.07.2022) erhoben.

 

Unmittelbare Kosten

 

  • Planungskosten: 14.887,79 €
  • Baugrunduntersuchung/geotechnische Stellungnahme: 1.167,88 €

 

Ersatzgeldbetrag

 

Der Kompensationsbedarf für die Bodenversiegelung umfasst für das gesamte Planungsgebiet (7.200 m²) bei einer zugrunde liegenden GRZ von 0,25 insgesamt 1.800 m² Entsiegelung.

r die Entsiegelung sind (gemäß Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Spree-Neiße) Kosten von 30 EUR/m² anzusetzen. ( = 54.000,00 €)

 

Hinweis:

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hingewiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

16.055,56

EUR

146.376,78

EUR

113.99,17

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

  • Anlage 1: Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen

   Tger öffentlicher Belange

  • Anlage 2: Satzungsbeschluss
  • Ablage 3: Lageplan
  • Anlage 4: Planzeichnung in der Fassung vom 28.07.2022
  • Anlage 5: Begründung in der Fassung vom 28.07.2022
  • Anlage 6: Geotechnische Stellungnahme/Baugrundgutachten, datiert auf den 21.06.2022
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwägung klinger weg (108 KB)    
Anlage 2 2 Satzungsbeschluss Klinger Weg (159 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan Klinger Weg (288 KB)    
Anlage 4 4 Planzeichnung Klinger Weg (437 KB)    
Anlage 5 5 Begründung Klinger Weg (603 KB)    
Anlage 6 6 Geotechnische Stellungnahme Klinger Weg (3649 KB)