Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0434/2022 (neu)  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Straße Klein Jamno Nr." im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.10.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   
Anlagen:
Anlage B-Plan Klein Jamno

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Neugefasst durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), in Kraft getreten am 23.06.2021:

 

§ 13 b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13 a entsprechend der Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.

 

Neben verschiedenen Verfahrenserleichterungenr die Aufstellung der Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (z. B. Entfallen der Umweltprüfung, Erleichterungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) ermöglicht es § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Gemeinde, von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) abzuweichen, ohne den FNP in einem gesonderten Verfahren ändern oder ergänzen zu müssen. Die Verfahrensvereinfachung beim Bebauungsplan wird mit einer bloßen nachrichtlichen Berichtigung des FNP kombiniert, der FNP wird später im Wege der Berichtigung angepasst bzw. geändert.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich im starken Maße auf innerörtliche Wohnbauentwicklungen konzentriert. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um insbesondere auch im Bereich der Ortsteile über ausreichend Bauflächenpotentiale zu verfügen. Der Stadt liegen zahlreiche Nachfragen nach Bauplätzen, z. B. für die Errichtung von Eigenheimen, vor, sowohl im Stadtgebiet als auch in den Ortsteilen.

 

Mit diesem Bebauungsplan sollen gleichzeitig zwei Plangebiete im Ortsteil Klein Jamno entwickelt werden: Das Plangebiet 1 befindet sich im nord-östlichen Teil des Ortsteils Klein Jamno (Gemarkung Klein Jamno, Flur 4), das Plangebiet 2 im süd-westlichen Teil (Gemarkung Klein Jamno, Flur 3). Beide Plangebiete schließen sich direkt an den Geltungsbereich der rechtsgültigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Klein Jamno an (Innenbereichssatzung).

 

Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung jeweils eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO in den Plangebieten 1 und 2 zur vorrangigen straßenbegleitenden Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Klein Jamno kurz- und mittelfristig gerecht zu werden. Das Verfahren wird gemäß § 13 b BauGB durchgeführt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).

 

Im Ortsteil Klein Jamno besteht generell, vor allem aber auch seitens der Bewohner bzw. deren Familienangehörigen ein Interesse an Bauland, u. a., um darauf Einfamilienhäuser inklusive Nebengebäuden errichten zu können. Aber auch Rückkehrwillige und Interessenten mit Bezug zu Forst (Lausitz) bzw. auch direkt zum Ortsteil sind an Bauland interessiert. Das derzeitige Bauflächenpotential im Ortsteil Klein Jamno ist aktuell weitgehend ausgeschöpft.

 

Nun besteht die Möglichkeit, einzelne Außenbereichsflächen als Wohnbauland zu mobilisieren und zeitnah zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der in der Anlage dargestellten zwei Plangebiete geschaffen werden. Bürger aus dem Ortsteil Klein Jamno haben die Stadt Forst (Lausitz) gebeten, nach Möglichkeit Baurecht auf den betreffenden Fchen zu schaffen.

 

Das B-Plangebiet liegt nahe der Forster Innenstadt und innerhalb des Ortsteils Klein Jamno und besteht aus zwei nicht miteinander verbundenen Plangebieten (Planbereichen) 1 und 2. Es grenzt direkt an vorhandene Wohnbebauung im Innenbereich an. Weiterhin ist eine Anbindung dieser Flächen an die Infrastruktur voraussichtlich mit vertretbarem Aufwand möglich.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ ist der in der Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno, Flur 4:

 

Plangebiet 1: Flurstück 125 (teilweise), Flurstück 127 (teilweise), Flurstück 128 (teilweise), Flurstück 50 (teilweise, kommunal). Das Plangebiet 1 umfasst eine Fläche von ca. 2.750 m² (ca. 0,275 ha).

 

Gemarkung Klein Jamno, Flur 3:

Plangebiet 2: Flurstück 50 (teilweise), Flurstück 184 (teilweise), Flurstück 185 (teilweise), Flurstück 58 (teilweise, kommunal). Das Plangebiet 2 umfasst eine Fläche von ca. 3.350 m² (ca. 0,335 ha)

 

Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 6.100 m² (ca. 0,61 ha).

 

Da die Grundstücksfläche unter der maximalen zulässigen Grundfläche von 10.000 m² liegt, ist die Aufstellung im beschleunigten Verfahren zulässig.

 

Die betreffenden Flächen im Geltungsbereich sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft enthalten. Östlich und westlich des Plangebietes 1 sowie nördlich des Plangebietes 2 liegen zusammenhängende Wohnbauflächen (Bereiche der rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klein Jamno (Innenbereichssatzung)).

 

Es handelt sich u. a. aufgrund der vergleichsweise niedrigen bis mittleren Bodenwertzahlen um für die Landwirtschaft eher weniger interessanten Flächen (die ausgewiesene Landwirtschaftsfläche wird um insgesamt ca. 6.100 m² entlang der bestehenden Straßen verkleinert).

 

Das Plangebiet 1 liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“ (lfd. Nr. Land Brandenburg 2110, Kennzeichnung 4253-601). Beim Plangebiet 2 liegt nur das Flurstück 50 der Flur 4 im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“ (lfd. Nr. Land Brandenburg 2110, Kennzeichnung 4253-601).

 

Der Bebauungsplan kann aufgrund der Plangebietsgröße und der geplanten Nutzung als Wohngebiet im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

 

Folgende Verfahrensschritte werden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt:

 

      Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB,

      frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,

      zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB.

      Überwachung/Monitoring (§ 4 c ist nicht anzuwenden).

 

Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB , von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

 

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekanntgemacht. Auf die öffentliche Auslegung und Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) sowie auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend hingewiesen.

 

Der Ortsbeirat Klein Jamno wurde vor Aufstellungsbeschluss gemäß § 46 BbgKVerf beteiligt und befürwortet das geplante Vorhaben und die geplante Verfahrensweise grundsätzlich.

Im Fachbereich Stadtentwicklung liegen die schriftlichen Stellungnahme des Ortsbeirates Klein Jamno vom 24.03.2022 und die ergänzende Stellungnahme vom 25.08.2022 vor.

Der Ortsbeirat wird auch im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden planungsrechtliche Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsteils geschaffen.

 

Kostenschätzung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB:

 

Neben der Erstellung einer Entwurfszeichnung und der Begründung wird u.a. eine grünordnerische Einschätzung erarbeitet (Lage im Landschaftsschutzgebiet - LSG). voraussichtliche Verfahrenskosten: ca. 15.000,00 EUR (Schätzung)

 

Die Aufwendungen für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens werden durch die Stadt Forst (Lausitz) getragen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Stadt eingestellt (Leistung: 51.1.01.100, Sachkonto 52710000, Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

15.000,00

EUR

146.370,78

EUR

113.599,17

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

0

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan (Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage B-Plan Klein Jamno (2032 KB)