Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0479/2022  

 
 
Betreff: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG)
hier: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Horn
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.10.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2. änderungssatzung kostenersatzsatzung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Entsprechend § 3 der Kostenersatzsatzung entsteht der Kostenersatzanspruch mit der endgültigen Fertigstellung der Grundstücksanschlussleitung. Weiter ist im § 11 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) geregelt, dass die endgültige Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage nach der Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt. Dies bedeutet, dass erst nach der Abnahme eines Anschlusses eine Abrechnung des Aufwandes für die Herstellung bzw. Erneuerung der Grundstücksanschlussleitung erfolgen kann.

 

Durch die Einführung einer Ablösevereinbarung in die Satzungsregelungen besteht die Möglichkeit, den Aufwand und die Herstellung bzw. Erneuerung eines sogenannten Blindanschlusses vertraglich zu regeln. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die ein beiderseitiges Einverständnis zwischen Grundstückseigentümer und der Stadt Forst (Lausitz) voraussetzt.

 

r den Grundstückseigentümer liegt hier der Vorteil darin, dass jederzeit ein Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal möglich ist. Des Weiteren ist bei einer Herstellung bzw. Erneuerung einer Grundstücksanschlussleitung im Zuge einer Kanalbaumaßnahme mit einer deutlichen Kostenersparnis im Vergleich zu einer Einzelbaumaßnahme zu rechnen. Diese Kostenersparnis würde in vollem Umfang dem Grundstückseigentümer zu Gute kommen. Das Interesse der Stadt Forst (Lausitz) besteht darin, dass eine nachträgliche Öffnung der neu hergestellten Erschließungsanlage für eventuell später herzustellende erforderliche Grundstücksanschlussleitungen (z. B. im Zuge der Errichtung eines Wohnhauses) vermieden werden.


Anlagen:

Anlage 1 - 2. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die

  Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse

  (Kostenersatzsatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. änderungssatzung kostenersatzsatzung (51 KB)