Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Offenlage des B-Planes "Am Keuneschen Kirchweg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Planbereich ist begrenzt:
- im Osten und Nordosten durch die C.-A.-Groeschke-Straße
- im Süden und Südosten durch die Ernst-Heilmann-Straße
- im Westen durch den Keuneschen Kirchweg