Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, bei der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) ein 1. Änderungsverfahren zur Anpassung/Ergänzung dieser Satzung mit dem Ziel des späteren Erlasses einer Satzung i.S.d. § 81 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 3 der Brandenburgischen Bauordnung einzuleiten.
Der Geltungsbereich der Stellplatzsatzung umfasst das gesamte Territorium der Stadt
Forst (Lausitz).
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 33 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.